Das Gerichtsurteil zu den Bankgebühren kann ich ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Ich bekomme von nahezu *jedem* Dienstleister Preiserhöhungen einfach per Information / neuer Rechnung mit entsprechendem Sonderkündigungsrecht... sei es Telekom, Netflix, KFZ-Versicherer oder Stromanbieter. Bei NIEMANDEM muss ich dem explizit per Unterschrift zustimmen. Kann mir jemand erklären, warum es bei Banken anders sein soll? Wohlgemerkt, es geht um BANKGEBÜHREN, also nicht um bisher neuartige Kosten wie Negativzinsen (für die die Bestandskunden auch vor dem Urteil explizit persönlich kontaktiert wurden)... |