OK, am 11.06. wurde seitens der Verwalter ein Antrag auf Vertagung der Gläubigerversammlung gestellt. Dieser Antrag wird derzeit mit den dem SoP-Verfahren zugewiesenen Aufsichtsrichtern (rechters-commissarissen) geprüft. Die Verwalter gehen davon aus, dass diesem Antrag stattgegeben werden wird. Infolgedessen werden die SoP-Verwalter mit der Einreichung einer Kopie der Gläubigerliste bei der Gerichtskanzlei gemäß Artikel 263 des niederländischen Konkursgesetzes (faillissementswet) warten, bis eine Entscheidung über den Antrag vorliegt. Nach Erhalt werden die SoP-Verwalter das Ergebnis der Entscheidung der Aufsichtsrichter veröffentlichen. Also wenn dem Antrag stattgegeben wird und die Verwalter gehen davon aus, dann wird auch die Gläubigerliste eingereicht und veröffentlicht. Ich sehe hier einen ganz normalen Vorgang, es ist halt nicht ein kleiner mittelständischer Bertieb, der hier ums Überlben kämpft. Es geht um ein Milliardenimperium, vertreten auf allen Kontinenten bis auf der Antarktis. Dass dabei nicht immer alles planmäßig verläuft, daran haben wir uns bereits gewöhnt. Für die Zeitansätze der Step 2 und 3 gibt es Zielvorgaben und solange diese eingehalten werden ist alles in Butter. |