Die Bundesregierung plant einem Zeitungsbericht zufolge einen wirtschaftspolitischen "Befreiungsschlag": Auf Basis des bereits bekannten Strategiepapiers aus dem Kanzleramt sollen unter anderem die Gesundheits- und Arbeitsmarktreformen angegangen werden. Berlin - Wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, will Kanzler Gerhard Schröder das Gesetzespaket schon am kommenden Mittwoch mit dem Bundeskabinett beraten. Dabei will er dem Bericht zufolge Pläne vorlegen, wie die Sozialbeiträge bis Anfang 2004 von derzeit 42 auf 40 Prozent gesenkt werden können. Zudem sollten die Vorschläge des Sozialexperten Bert Rürup in das Gesetz eingehen. Innerhalb der Regierung sei von harten Einschnitten die Rede.
Grundlage des Gesetzespakets ist laut "Süddeutscher Zeitung" das Strategiepapier des Kanzleramts vom Dezember. Die Autoren um Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier hatten darin gravierende Veränderungen im Renten- und Gesundheitssystem entworfen.
Das Bundeskabinett wird dem Bericht zufolge am Mittwoch zunächst Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen erörtern. Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt, sollen demnach schon in diesem Jahr weniger Steuern zahlen. Im kommenden Jahr soll die Bemessungsgrenze auf 35.000 Euro steigen. Die betreffenden Unternehmen sollen dann die Hälfte ihrer Einnahmen pauschal als Kosten geltend machen können.
Firmen, die jährlich weniger als 350.000 Euro umsetzen, sollen von zahlreichen bürokratischen Pflichten bei der Buchführung und der Steuererklärung befreit werden. Bisher lag diese Grenze bei 260.000 Euro. Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement hatte sich dem Blatt zufolge für höhere Grenzen eingesetzt, konnte sich damit aber nicht gegen Finanzminister Hans Eichel durchsetzen.
Zugleich solle eine Arbeitsgruppe mit Experten fast aller Bundesministerien unter Leitung des Innenministeriums und abgestimmt mit dem Wirtschaftsministerium eine Liste von Vorschriften und Gesetzen erarbeiten, die künftig wegfallen können.
In der Koalitionsvereinbarung hatten sich SPD und Grüne das Ziel gesetzt, das Dickicht der Regelungen auf ein Drittel zu kürzen. Bereits konkretisiert hat Clements Haus die so genannten Sonderwirtschaftszonen, die nun „Innovationsregionen" heißen sollen. Die Länder sollen dem Plan zufolge strukturschwache Regionen nennen, in denen einzelne rechtliche Vorschriften vorübergehend aufgehoben werden, um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
Anders als geplant soll es keine Verfassungsänderung geben. Laut Experten sind ohnehin nur im Verfahrensrecht deutliche Erleichterungen möglich. Bereiche wie das Arbeitsrecht könnten ohne Verfassungsänderung nicht regional angepasst werden. Sie müssten nämlich mit Ausnahmeklauseln komplett neu geschrieben und auf Bundesebene verabschiedet werden. |