Dieser Mann nervt seit
17 Jahren unsere Gerichte
Von K. FELLNER
Hannover – Der Irrsinn begann am 3. Mai 1982 mit einem Bagatellunfall. Auf einer Kreuzung in Wunstorf (Niedersachen) krachte Astrid B. mit ihrem Fahrrad in das Moped von Mustafa Sürmeli. Die damals 13jährige erlitt eine Gehirnerschütterung, der damals 19jährige brach sich den linken Unterarm. Ein alltäglicher Unfall, der nicht alltägliche Folgen hatte: Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert waren, zog der Mopedfahrer 1989 vor Gericht – die Verfahren dauern nun schon 17 Jahre.
„Dieser Unfall hat mein Leben zerstört“, behauptet Mustafa Sürmeli (43) heute. Durch die Beeinträchtigung seines linken Arms habe er nicht mehr an Uni-Vorlesungen teilnehmen können, habe deshalb das Studium nicht beenden und somit nicht als Systemanalytiker erfolgreich werden können. „In diesem Beruf hätte ich viel Geld verdient, jetzt muß ich von Sozialhilfe leben“, klagt er. Und fordert satte 359 000 Euro für den Verdienstausfall. Mustafa Sürmeli ist übrigens Rechtshänder.
Auch seine weitere Gesundheit leide bis heute unter dem Unfall, behauptet der Mann. Schlafstörungen, Depressionen, Magengeschwüre und Diabetes seien Nachwirkungen des Crashs. „Außerdem bin ich ein Ganzkörper- Schmerzpatient.“ 20 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 511 Euro – rückwirkend bis zum Tag des Unfalls sind das fast 150 000 Euro – seien daher angemessen. Außerdem soll die Gegenseite für sämtliche Kosten aufkommen, die ihm noch durch die Spätfolgen entstehen.
Und Verfahren gab es reichlich, gegen jede Entscheidung der Gerichte legte Sürmeli Berufung ein, klagte sich bis zum Bundesgerichtshof hoch. Bislang ohne Erfolg. 2001 schließlich verklagte er sogar die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil ihm das Verfahren zu lange dauerte. Denn laut Paragraph 13 der europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder Mensch Anspruch auf einen Prozeß in „angemessener Zeit“. Diesen Prozeß gewann Sürmeli. Und bekam 10 000 Euro Entschädigung.
Dabei scheint Sürmeli nicht ganz unschuldig an der Verfahrensdauer zu sein. „Der Kläger hat mehrfach die vom Gericht vorgeschlagenen Gutachter und im Jahr 2002 auch die Berichterstatterin des Landgerichts abgelehnt. Das kostet natürlich auch viel Zeit“, sagt Holger Schlode, Rechtsanwalt der Versicherung von Astrid B.
Am 31. Oktober 2005 bekam Sürmeli vor dem Landgericht Hannover dann rund 13 000 Euro Schmerzensgeld für den Unfall zugesprochen. Natürlich ging er in Berufung. Jetzt soll das Oberlandesgericht Celle am 18. Juli das nächste Urteil fällen. Gerichtssprecherin Angela Ziemert: „Dagegen kann er wieder in Revision gehen.“
mfg
Bild