Wechsel von privater zur gesetzlichen Krankenkasse

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neuester Beitrag: 15.04.02 09:25
eröffnet am: 14.04.02 17:47 von: speku Anzahl Beiträge: 16
neuester Beitrag: 15.04.02 09:25 von: mod Leser gesamt: 2122
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14.04.02 17:47

739 Postings, 8686 Tage spekuWechsel von privater zur gesetzlichen Krankenkasse

brauche dringend Hilfe.
Welche Bedingungen werden von gesetzlicher Krankenkasse gestellt bei Geringverdienern.
und Links zu Infos.
Danke.
 

14.04.02 18:25

7885 Postings, 9043 Tage Reinyboy@

Lass dich irgendwo anstellen, dann kommste automatisch in die gesetzliche Krankenkasse rein.







Grüße     Reiny  

14.04.02 18:38

739 Postings, 8686 Tage spekufolgender Fall: lasse mich anstellen für 350 Euro

welche mindestarbeitszeit  muss ich angeben damit die kasse mich übernimmt ???
 

14.04.02 18:43

21160 Postings, 9319 Tage cap blaubärmehr wie 325€müssens schon sein

sonst bisste ein geringfügig Beschäftigter STd iss egal ich würde eher mal auf ein richtiges Saler tippen sonst werden die GKV´s wohl sauer musst ja nurn Monat "rabotten"
blaubärgrüsse  

14.04.02 19:04

739 Postings, 8686 Tage speku54 jähriger

war bisher privat, kann nur wechseln in gesetzliche bei anstellung(>325)vor 55 Lebensjahr. hat anstellung aufgenommen für 350 Euro/monat und DAK fragt jetzt nach Wochenarbeitszeit. Wieviel Stunden pro Woche muss mindestens gearbeitet werden für aufnahme in gesetzliche ???  

14.04.02 19:07

739 Postings, 8686 Tage spekuKrankenkasse begründet Nachfrage mit versicherungs

rechtlicher Prüfung nach §7 Abs.1 SGB V ???
habe ich mir durchgelesen - werde aber nicht ganu schlau daraus ??  

14.04.02 19:42

21160 Postings, 9319 Tage cap blaubärdie fragen sich kannste von 350leben oder

verscheißerste Sie ergo mach das mit 1000€,ein Monat und fertig,
blaubärgrüsse  

14.04.02 19:49

25196 Postings, 8736 Tage modLogisch vorgehen:

§ 7 SGB V nennt und definiert:
-------------------------------------------


§ 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

  (1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn

1. die Beschäftigung regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 Euro nicht übersteigt,

2. die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, daß die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 325 Euro im Monat übersteigt.


  (2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, sobald die Voraussetzungen des Absatzes 1 entfallen.

  (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit anstelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.

  (4) aufgehoben
 

14.04.02 20:39

739 Postings, 8686 Tage spekudanke mod !!!!

hatte in SGB V geschaut mein fehler , anstatt VI  

14.04.02 20:47

739 Postings, 8686 Tage speku@cap blaubär - kasse hat gesagt man muss 12 Monat

pflichtbeiträge zahlen, ansonsten übernehmen sie dich nicht oder ist die Regelung anders??

@mod - kannst du mal noch den LInk rein stellen !!!

danke !!!!  

14.04.02 20:54

680 Postings, 9036 Tage LoepiInteressiert mich

auch, ein Bekannter sagte mir neuerdings wären
2 Jahre fest angestellt notwendig um dauerhaft
im Rentenalter dabei zu sein. Ist da was dran?

Löpi  

14.04.02 21:12

739 Postings, 8686 Tage spekuup o.T.

14.04.02 23:28

739 Postings, 8686 Tage speku@mod - kannst du den link bitte mal reinstellen

danke !!!!  

15.04.02 09:25

25196 Postings, 8736 Tage modSorry, speku, ich schau hier nicht so oft rein

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