und an den veränderungen kannst du den wahrheitsgehalt vergangener aussagen einstufen. denke 100 % wird das auch nichts bringen. aber.... eventuell braucht man (ihr) es ja. wann wurden welche transaktionen tatsächlich durchgeführt? und die zahlen sind ja gesetzlich gefordert!!! dann solltest du allerdings bilanzen auswerten können, gleichzeitig mit der mmb und der gmbh. eventuell hilft es den tatsächlichen firmenwert zu ermitteln?
wann wurde der antrag auf insolvenzverfahren gestellt, rechtzeitig? bestimmt!
es ist z.b. sehr wichtig bei anträgen auf insolvenzverfahren die mangels masse nicht zum tragen kommen. da kann jeder aktionär nur selbst privat vorgehen. habe aber keine peilung was hier der grund war. bestimmt plötzlicher reichtum! die öffentliche bekanntmachung fehlt auch.
passt bestimmt alles und die luzzzi fährt...
sollte es doch mal zu rechtlichen auseinandersetzungen kommen... "ODER NICHT" oder nicht, ja! |