worden meiner Meinung nach. Denn in der zweiten Gläubiger Versammlung haben wir zugestimmt, dass "…
Die Emittentin ist berechtigt, die Zinszahlungen durch einseitige Erklärung einmal oder mehrmals ganz oder teilweise um jeweils ein Jahr zu stunden, d.h. die Fälligkeit auf den jeweils nachfolgenden Zinszahltag zu verschieben („Zinsstundung“). Die Zinsstundung ist spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Zinszahltag gem. Ziffer 10 der Anleihebedingungen bekanntzumachen („Stundungserklärung“).…"
Zahlung zum 1. Aug22, Stundung mit gVertreter- Zustimmung einen Monat vorher. Also zum 1. Juli, spätestens dann hätte die Stundung bekannt gemacht werden müssen. Habt ihr etwas derartiges bekommen ? Die Information zur Stundung Kam erst heute am 20.Juli. Also ungültig ? !
Offenbar ist mit dem (erwarteten und erhofften) Geldfluss aus Russland mächtig was schief gelaufen .Meines Erachtens ist die Stundung aufgrund der nicht korrekten Frist ungültig . Und damit EKOSEM pleite, weil sie nicht zahlen können und nun alle ihre Kündigungen einreichen ?? Verdammt.
|