Das wir nach Ablehnung des Vorschlages vom 15.12.2023 in ein WHOA gehen und welchen Plan das Management dabei verfolgt, ist ja schon länger bekannt. Die Hoffnung war natürlich da, dass man sich vorher einigen würde. Dies ist nicht eingetreten, da man Seitens des Unternehmens und der Gläubiger wohl einig ist, dass man durch das WHOA die selben Ziele erreichen wird ohne, dass die Aktionäre ihnen dabei wieder in die Quere kommen.
Schon nach dem Vorschlag, sollte jedem klar gewesen sein, dass dieses Management nicht im Sinne der Aktionäre handelt und aus meiner Sicht nie gehandelt hat. Auf der HV wurde dem Management vorgeworfen, dass dieses nicht für die Aktionäre arbeitet und als Antwort bekamen wir die Aussage von LDP, dass das Management für und im Sinne des Unternehmens arbeitet und handelt.
Nun muss man sich fragen in wessen Sinne die solvente Liquidierung + Enteignung der Aktionäre ist, dann wird man schnell feststellen, dass dies nur im Sinne der Gläubiger, aber nicht und niemals im Sinne der Aktionäre oder im Sinne des Unternehmens ist! Damit sollte nun endgültig klar sein, dass das Management einzig für die Gläubiger und in deren Sinne arbeitet!
Nun gibt es zwar viel Lesestoff zum WHOA, aber aus allen Artikeln bzw. Informationsquellen, konnte ich bis jetzt nicht herauslesen, in wie weit wir bzw. die SdK nun Einfluss auf dieses WHOA nehmen können bzw. auf den Richter der die Entscheidungen treffen wird.
Eine der wichtigsten Fragen, wäre ob der Richter nur nach dem vorgelegten Plan und den darin enthaltenen Punkten, handeln bzw. entscheiden darf oder ob er selbst entgegen der Punkte des Plans eigene Lösungen einbringen und entscheiden darf?
Als Beispiel nenne ich mal den von vielen Seiten angesprochenen Schuldenschnitt, der nach vielen Meinungen nach das Unternehmen retten könnte.
Die Frage lautet also: Wenn im vorgelegten Umstrukturierungsplan von Steinhoff kein Schuldenschnitt vorgesehen bzw. vorgeschlagen wird, kann der Richter dennoch die Entscheidung treffen einen solchen als Rettung des Unternehmens durchzusetzen obwohl dieser nicht gefordert wurde?
Sollte hierzu jemand Informationen haben oder in einem Text darüber gestolpert sein, so bitte ich darum dies mitzuteilen damit man sich hier ein besseres Bild über die Möglichkeiten machen kann.
Zusätzlich wäre aus meiner Sich zwingend nötig, dass durch die Leute die mit dem SdK in regem Kontakt stehen bzw. Leute die auch Antworten vom SdK erhalten, gegenüber der SdK darauf verwiesen wird, dass diese wenn möglich dem Richter der die Entscheidungen fällen soll, unmissverständlich darlegt, dass es sich bei den Gläubigern von Steinhoff NICHT um Kreditgeber handelt, sondern diese Unternehmen die alten Kredite mit erheblichen Abschlägen aufgekauft haben, so dass sich nicht als Kreditgeber anzusehen sind, die in solchen Verfahren bevorzugt behandelt werden, sondern als dass was sie sind Spekulanten die ebenfalls wie die Aktionäre auf einen steigenden Wert spekuliert haben und somit nicht bevorzugt angesehen oder behandelt werden sollten.
Die Gläubiger haben die Verschuldung in den letzten Jahren absichtlich auf kapitalisieren lassen im vollen Bewusstsein, dass dies zu einer absoluten Abhängigkeit des Unternehmens von den Gläubigern führen wird und die Verschuldung im laufe der Zeit die Werte übersteigen werden. Dies ist ein geplantes Vorgehen das für HF's nicht unüblich ist.
Sollte der Richter im WHOA dadurch erkennen, dass die Gläubiger nicht das sind, was seitens Steinhoffs vorgegeben wird, so denke ich, wird er bei seinen Entscheidungen die Gläubiger nicht bevorteilen und einer Enteignung der Aktionäre auch nicht zustimmen bzw. dies ablehnen.
Meiner Meinung nach... |