Der Artikel verkennt den Unterschied zwischen gedeckten und ungedeckten Leerverkäufen. Letztere sind m.W. zumindest in Deutschland verboten.
Gedeckter Leerverkauf heisst, das man sich vor einem Leerverkauf Aktien leihen muss, die man dann leerverkauft. Ohne Leihe kein Leerverkauf. Schaut man sich dann an, wer die Aktien verleiht und auch gleich selbst verkauft, dann sind das regelmäßig große Fonds. In jedem öffentlichen zum Verkauf angebotenen Fondsbericht im Bundesanzeiger findet man eine Übersicht über die Longpositionen wie auch die Leerverkäufe dazu.
Und genau das macht Sinn, weil ein Fonds fremdes Geld verwaltet. Der kann nicht warten, bis sich ein Unternehmen in die Pleite wirtschaftet und dann zu seinen Anlegern sagen: "Pech gehabt - Euer Geld ist weg - Eure Betriebsrente ist weg". Der muss das Vermögen gegen Wertverlust schützen.
Wenn ein Unternehmen wie ThyssenKrupp solch riesige Managementfehler macht und das Unternehmen an den Rand der Pleite wirtschaftet, dann muss ein Fonds Aktien verkaufen. Oder er behält seine Aktien und damit die Stimmrechte und den Einfluss und verkauft 50 % seiner Aktien leer bzw. sichert sie über Derivate in dem Umfang entsprechend ab und sichert sich somit den Status quo. Und wenn die Erwartung ganz gering ist, dann gibt er noch mehr Aktien an Externe die dann leerverkaufen und kassiert dafür eine Leihgebühr.
Verwerflich ist das nicht - im Gegenteil. Denn sollen mehr Menschen am Aktienmarkt für die spätere Rente ihr Geld investieren, dann brauchten Fonds auch Absicherungsmethoden für den Fall, wenn es mal nicht nach oben geht. |