█ Der ESCROW - Thread █

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neuester Beitrag: 18.04.24 10:37
eröffnet am: 23.01.14 13:48 von: union Anzahl Beiträge: 13490
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09.03.20 21:05
4

10550 Postings, 4478 Tage rübiWallstreet

geschlossen  

09.03.20 22:45
10

1157241 Postings, 5184 Tage unionBitte bei Infos zu den Escrows bleiben....

....und wenn es nichts gibt, dann einfach die Finger still halten.
                                                                     

 

10.03.20 08:18
14

1622 Postings, 5212 Tage wamu wolleescrows

Crash........ nur bei den escrows nicht..   ;-)

Ich habe noch selten so einen stabilen wert gesehen.....  Doppelgrins.....

wamu wolle  

10.03.20 08:34
4

1691 Postings, 5055 Tage zion666Escrows

Guten Morgen wamu wolle!
Als ich dein Post grade gelesen habe, musste ich echt lachen! Und du hast ja auch vollkommen Recht, es gibt keinen Wert in meinem Depo, welcher über eine so lange Zeit einen so stabilen Wert (gut null) hat wie unsere Escrows;)  Besonders schön ist, es kann nur aufwärts gehen!!!

So, ich geh mir jetzt mal ein Corona für heute Abend kaufen (vielleicht trinke ich das aber auch noch heute Morgen - kommt auf den DAX an ;).

Schöne Grüße
Zion  

10.03.20 13:39
8

2411 Postings, 4958 Tage PlanetpaprikaBis es etwas Neues zu den cusips gibt

könnten wir das COOP Geschehen hier diskutieren ?
Alles andere an OT gehört weder hierher, noch in den COOPthread.

Die Cusip-Wahl-Nummern zur Zustimmung des POR
im Zuge der zusätzlich gegebenen Releases und den 3x erhaltenen free shares  
und deren Hintergründe trotzdem weiter analysieren.
Die Zeit könnte bald  da sein, in der es gut sein wird, to know what you own,
wenn wenn es zu handelbaren Werten hier kommen sollte, respektive Werte an die Mutter/eine Tochter
gehen, COOP diese erwirbt, whatever und wie auch immer sie es machen werden...... und ob dann,
bei nur einem aller mgl. Szenarien......der COOPkurs angeblich null reagiert, will ich erst mit eigenen Augen sehen :-)  

10.03.20 14:52
7

1157241 Postings, 5184 Tage unionAls wenn es um "COOP-Gedanken" geht....

...die sich auf die WMI-Altwerte beziehen, ist das hier genau so interessant wie zu den Escrows direkt. Das hängt ja dann auch miteinander zusammen.
Wenn es um Mr.Cooper Geschäftszahlen und sowas geht, dann ist das im Hauptthread passender.

Hauptsache in der Nähe des Themas bleiben und bei Off-Topic-Themen reicht eine Erwähnung auch aus.

LG
union  

10.03.20 15:30
1

1093 Postings, 4944 Tage AbkassiererMmmmmm

10.03.20 23:23
24

2411 Postings, 4958 Tage PlanetpaprikaMmmmmmai 2020 .....soso......

https://www.federalregister.gov/documents/2020/03/...safe-harbor-rule

Die FDIC ändert ihre Verbriefungs-Safe-Harbor-Regel, die sich auf die Behandlung von finanziellen Vermögenswerten bezieht, die im Zusammenhang mit einer Verbriefungstransaktion übertragen werden,
um die Anforderung zu beseitigen, dass die Verbriefungsdokumente die Einhaltung der Verordnung AB der Securities and Exchange Commission in Fällen erfordern, in denen die Verordnung AB nach ihren Bestimmungen nicht auf die Ausgabe von durch solche finanziellen Vermögenswerte besicherten Verpflichtungen anwendbar wäre.

TERMINE: Inkrafttreten: 4. Mai 2020. "

Das politische Ziel dieser letzten Regel (Final Rule) ist es, ein unnötiges Hindernis für Verbriefungstransaktionen, insbesondere für die Verbriefung von Wohnhypotheken, zu beseitigen, ohne die Sicherheit und Solidität der versicherten Verwahrstellen (IDIs) zu beeinträchtigen.

Die FDIC überarbeitet die Safe-Harbor-Regel für Verbriefungen,

indem sie eine Offenlegungsvorschrift streicht, die durch die Safe-Harbor-Regel für Verbriefungen bei ihrer Änderung und Neufassung im Jahr 2010 eingeführt wurde.


Wie in dieser endgültigen Regel verwendet, bezieht sich die "Safe-Harbor-Regel für Verbriefungen" auf die Safe-Harbor-Regel der FDIC für Verbriefungen mit dem Titel "Behandlung von finanziellen Vermögenswerten, die in Verbindung mit einer Verbriefung oder Beteiligung übertragen werden" und die in 12 CFR 360.6 kodifiziert wurde.

Die Verbriefungs-Safe-Harbor-Regel bezieht sich auf Umstände, die auftreten können, wenn die FDIC zum Empfänger oder Konservator für eine IDI ernannt wird, die eine oder mehrere Verbriefungstransaktionen gesponsert hat.[2]

Wenn eine Verbriefung eine der durch die Verbriefungs-Safe-Harbor-Regel festgelegten Bedingungen erfüllt, sieht die Regel vor, dass die FDIC, je nachdem, welche Bedingungen erfüllt sind, entweder (i) in Ausübung ihrer Befugnis, Verträge zurückzuweisen oder abzulehnen, die im Rahmen der Verbriefungstransaktion übertragenen finanziellen Vermögenswerte nicht zurückfordern, zurückfordern oder wieder als Eigentum des Instituts einstufen oder als Konkursverwalter einsetzen darf, oder (ii) wenn die FDIC die Verbriefungsvereinbarung, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte übertragen wurden, ablehnt und nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums Schadenersatz leistet, oder wenn die FDIC im Rahmen einer Verbriefung für einen bestimmten Zeitraum in Zahlungsverzug gerät, weil sie die im Rahmen der Verbriefungsdokumente erhaltenen Einziehungen nicht bezahlt oder anwendet, stehen den Anlegern bestimmte Rechtsmittel auf beschleunigter Basis zur Verfügung.

Die FDIC hebt die Anforderung der Verbriefungs-Safe-Harbor-Regel auf, dass die Dokumente, die eine Verbriefungstransaktion regeln, die Einhaltung von Regulation AB der Securities and Exchange Commission, 17 CFR part 229, subpart 229.1100 (Regulation AB) in Fällen erfordern, in denen Regulation AB nach den Bedingungen von Regulation AB selbst nicht auf die Transaktion anwendbar ist. Wie nachstehend erörtert, erlegt die Verordnung AB in Verbindung mit registrierten Verbriefungsemissionen erhebliche Offenlegungsanforderungen auf der Ebene der Vermögenswerte auf. Während die SEC die Offenlegungsanforderungen der Regulation AB nicht auf Privatplatzierungstransaktionen angewendet hat, hat die Securitization Safe Harbor Rule (mit Ausnahme bestimmter großväterlicher Transaktionen) verlangt, dass diese Offenlegungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorteile der Securitization Safe Harbor Rule erforderlich sind. Der Nettoeffekt scheint IDIs davon abgehalten zu haben, Verbriefungen von Wohnhypotheken zu sponsern, die mit der Regel übereinstimmen.

Die Begründung der FDIC für die Festlegung der Offenlegungsanforderungen im Jahr 2010 bestand darin, die Wahrscheinlichkeit strukturell undurchsichtiger und potenziell risikoreicher Hypothekenverbriefungen oder anderer Verbriefungen, die Risiken für IDIs darstellen könnten, zu verringern. In den darauf folgenden Jahren wurden eine Reihe weiterer regulatorischer Änderungen umgesetzt, die ebenfalls zum gleichen Ziel beigetragen haben. Infolgedessen ist es nicht mehr klar, dass die Einhaltung der Offenlegungsanforderungen der Verordnung AB bei einer Privatplatzierung oder bei einer sonst nicht registrierungspflichtigen Emission erforderlich ist, um das politische Ziel zu erreichen, eine Anhäufung undurchsichtiger und potenziell risikoreicher Verbriefungen, wie sie in den Jahren vor der Krise aufgetreten sind, zu verhindern, insbesondere wenn die Auferlegung einer solchen Anforderung dazu dienen kann, die Gesamtliquidität einzuschränken.
II. Hintergrund

Die Securitization-Safe-Harbor-Regel legt Kriterien fest,
nach denen die FDIC in ihrer Eigenschaft als Empfänger oder Konservator einer IDI bei der Ausübung ihrer Befugnis, Verträge zu widerrufen, keine finanziellen Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Verbriefungstransaktionen übertragen wurden, zurückfordern oder zurückfordern wird.

Zu den Vermögensübertragungen, die gemäß der Verbriefungs-Safe-Harbor-Regel nicht durch die Ausübung der Ablehnungsbefugnis der FDIC zurückgewonnen oder zurückgefordert werden können, gehören auch solche, die sich auf bestimmte GAAP Transaktionen beziehen,

wie z.B. Vermögensübertragungen, die am oder vor dem 31. Dezember 2010 vorgenommen wurden, die die Bedingungen (mit Ausnahme der rechtlichen Isolierungsbedingung, die durch die Verbriefungs-Safe-Harbor-Regel in ihrer damaligen Form geregelt wurde) für die Veräußerungsbilanzierung nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP), die für Berichtsperioden vor dem 15. November 2009 in Kraft waren, erfüllten und die bestimmte andere Anforderungen erfüllten.

Darüber hinaus sieht die Safe-Harbor-Regel für Verbriefungen vor, dass Übertragungen von Vermögenswerten, die nicht unter den Besitzstand fallen, aber die Bedingungen (mit Ausnahme der durch die Safe-Harbor-Regel für Verbriefungen angesprochenen rechtlichen Isolationsbedingung) für die Veräußerungsbilanzierung nach GAAP erfüllen, die für Berichtsperioden nach dem 15. November 2009 in Kraft sind, und die sich auf eine Verbriefungstransaktion beziehen, die alle anderen Bedingungen der Verbriefungsrichtlinie erfüllt.

Für jede Verbriefungstransaktion, bei der die Übertragung von Finanzaktiva nicht als Safe Harbor-Transfer qualifiziert ist, die Transaktion aber alle anderen Anforderungen erfüllt, sieht die Securitization Safe Harbor Rule vor, dass für den Fall, dass die FDIC als Empfänger oder Konservator für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen einer Verbriefung aufgrund der Nichtzahlung oder Nichtanwendung von Inkassi in Zahlungsverzug bleibt oder die Vereinbarung über die Übertragung von Verbriefungsaktiva ablehnt und innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinen Schadenersatz zahlt, bestimmte Rechtsmittel von den Investoren auf einer beschleunigten Basis ausgeübt werden können.

Bei der Verabschiedung der geänderten und neu formulierten "Securitization Safe Harbor"-Regel im Jahr 2010 erklärte die FDIC, dass die Bedingungen der Regel darauf abzielen, "mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen, um eine bessere laufende Bewertung der Qualität der Kreditvergabe durch die Banken zu ermöglichen und die Risiken für das DIF durch undurchsichtige Verbriefungsstrukturen und die schlecht gezeichneten Kredite, die zum Ausbruch der Finanzkrise führten, zu verringern". [3] Als Teil ihrer Bemühungen, dieses Ziel zu erreichen, hat die FDIC Absatz (b)(2) in die "Securitization Safe Harbor Rule" aufgenommen, die umfangreiche Offenlegungsanforderungen in Bezug auf Verbriefungen vorsieht. Zu diesen Anforderungen gehört Paragraph (b)(2)(i)(A), der vor der Wirksamkeit dieser letzten Regel vorschreibt, dass die Dokumente, die eine Verbriefung regeln, die Offenlegung von Informationen über die verbrieften finanziellen Vermögenswerte auf der Ebene der finanziellen Vermögenswerte oder des Pools und auf einer Sicherheitsstufe erfordern, die zumindest die Anforderungen der Verordnung AB erfüllt, unabhängig davon, ob die Transaktion eine eingetragene Emission ist, die ansonsten der Verordnung AB unterliegt.

Die SEC verabschiedete Regulation AB erstmals 2004 als neue, prinzipienbasierte Reihe von Offenlegungspositionen, die speziell auf Asset-Backed Securities zugeschnitten sind. Die Verordnung sollte die Grundlage der Offenlegung sowohl für die Registrierungserklärungen nach dem Securities Act als auch für die Berichte nach dem Exchange Act im Zusammenhang mit Asset-Backed Securities bilden. Im April 2010 schlug die SEC bedeutende Überarbeitungen der Verordnung AB und anderer Regeln bezüglich des Angebotsprozesses, der Offenlegung und der Berichterstattung für Asset-Backed Securities vor. Zu diesen Überarbeitungen gehörten die Annahme spezifischer Offenlegungen auf der Ebene der Vermögenswerte für bestimmte Anlageklassen und die Ausweitung der Offenlegungsanforderungen der Verordnung AB auf befreite Angebote und befreite Wiederverkaufstransaktionen für Asset-Backed Securities (ABS). In der 2014 verabschiedeten Fassung behielt die Verordnung AB die Mehrheit der vorgeschlagenen vermögenswertspezifischen Offenlegungsanforderungen bei, wandte die Offenlegungsanforderungen jedoch nicht auf befreite Angebote an. Die Offenlegungsanforderungen der Verordnung AB variieren je nach Art der Verbriefungsausgabe. Die umfangreichsten Offenlegungsanforderungen beziehen sich auf Verbriefungen von Wohnimmobilien, die mit Hypotheken besichert sind (RMBS). Diese Anforderungen traten im November 2016 in Kraft.

Während die Anforderung der Safe-Harbor-Regel für Verbriefungen zur Einhaltung der Verordnung AB für alle Verbriefungen gilt, macht die Präambel der 2010 geänderten und neu formulierten Safe-Harbor-Regel für Verbriefungen deutlich, dass sich die FDIC hauptsächlich auf RMBS konzentriert hat. In der Präambel heißt es, dass "die Verbriefung als praktikables Liquiditätsinstrument in der Hypothekenfinanzierung nicht ohne größere Transparenz und Klarheit zurückkehren wird, weil die Investoren die Schwierigkeiten des bestehenden Verbriefungsmodells erlebt haben. Größere Transparenz ist jedoch nicht nur für Investoren, sondern wird dazu dienen, die Vergabe von Krediten enger an deren langfristige Leistung zu binden, indem die Offenlegung der Leistung verlangt wird. In einem anderen Absatz heißt es in der Präambel, dass "die offensichtlichen Mängel vieler Subprime- und anderer Hypotheken, die in Verbriefungen entstanden und verkauft wurden, die Aufmerksamkeit der FDIC erfordern, damit sie ihrer Verantwortung als Einlagenversicherer nachkommen kann. . . Die Mängel und die falsche Ausrichtung der Anreize im Verbriefungsprozess für Wohnhypotheken trugen wesentlich zur Erosion der Zeichnungsstandards im gesamten Hypothekenfinanzierungssystem bei. [5]

Als die FDIC 2010 die Securitization Safe Harbor-Regelung verabschiedete, war noch keine der unten aufgeführten Regulierungsreformen verabschiedet worden. Angesichts des fehlenden Schutzes, den diese und andere seit 2010 angenommene Vorschriften bieten, hielt es die FDIC für angemessen, eine Offenlegungsbedingung aufzunehmen, die die Verbreitung risikoreicher Verbriefungen hemmen würde, und verlangte daher, dass privat platzierte Transaktionen als Voraussetzung für den Safe-Harbor-Schutz die Offenlegungsanforderungen der Verordnung AB erfüllen, unabhängig davon, ob die SEC diese Vorschrift auf die Transaktionen anwendet oder nicht. Seit der Verabschiedung der Safe-Harbor-Regel für Verbriefungen hat es zahlreiche regulatorische Entwicklungen gegeben, die dazu führen, dass schlecht gezeichnete, risikoreiche Verbriefungen, insbesondere Verbriefungen von Wohnhypotheken, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Die anderen Offenlegungsanforderungen von Paragraph (b)(2) der Securitization-Safe-Harbor-Regel bleiben von der endgültigen Regelung unberührt.......   (........)


Hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm...........




 

11.03.20 08:26
2

361 Postings, 1569 Tage JR72@pp

Das dürfte so manchem Optimisten wieder die Freudentränen aufkommen lassen ;)  

11.03.20 09:20
10

6096 Postings, 5566 Tage landerFinal rule safe harbor assets March 4 2020

https://www.fdic.gov/news/board/2020/2020-01-30-notice-sum-b-fr.pdf

Auszug:
ZItat:
Die Verbriefungs-Safe-Harbor-Regel befasst sich mit Umständen, die auftreten können, wenn die FDIC zum Empfänger oder Konservator für eine IDI (versicherte Verwahrstellen) ernannt wird, die eine oder mehrere Verbriefungstransaktionen gesponsert hat.2Wenn eine Verbriefung eine der durch die Verbriefungs-Safe-Harbor-Regel festgelegten Bedingungen erfüllt, sieht die Regel vor, dass die FDIC, je nachdem, welche Bedingungen erfüllt sind, entweder (i) in Ausübung ihrer Befugnis, Verträge zu widerrufen oder abzulehnen, die im Rahmen der Verbriefungstransaktion übertragenen finanziellen Vermögenswerte nicht zurückfordern, zurückfordern oder als Eigentum des Instituts oder des Konkursverwalters umqualifizieren darf, oder (ii) wenn die FDIC die Verbriefungsvereinbarung, in deren Rahmen finanzielle Vermögenswerte übertragen wurden, ablehnt und nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums Schadenersatz leistet, oder wenn die FDIC im Rahmen einer Verbriefung für einen bestimmten Zeitraum in Zahlungsverzug gerät, weil sie die im Rahmen der Verbriefungsdokumente erhaltenen Einziehungen nicht bezahlt oder anwendet, stehen den Anlegern bestimmte Rechtsmittel auf beschleunigter Basis zur Verfügung.
Zitatende
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

MfG.L;)
-----------
Alles nur meine pers. Meinung, kein Kauf- oder Verkaufs-Empfehlung!

11.03.20 09:42
2

542 Postings, 4483 Tage versuchmachtklugHallo Lander leider 403

bedeutet Zugriff verboten.
Ist das identisch zu diesem Link aus einem Ihubpost von
https://investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=154268934

 

11.03.20 09:43

1093 Postings, 4944 Tage AbkassiererMmmmm

11.03.20 09:44
1

668 Postings, 1966 Tage speakerscorner2018Lander 7285

Super interessant, das gibt auch einen guten Überblick über die ganze Safe Harbour Thematik

(Der Link funktionierte bei mir erst beim 2x, beim ersten Mal kam „Forbidden“, aber wenn man dann einfach auf Refresh drückt, kam das Dokument)  

11.03.20 09:45
5

361 Postings, 1569 Tage JR72@lander

Dasselbe hat @planetpaprika gestern um 23.23 Uhr gepostet ;)

@versuchmachtklug: ja, ist der selbe Inhalt.  

11.03.20 09:46
2

668 Postings, 1966 Tage speakerscorner2018Ist das gleiche Dokument

Bei mir (auf einem ipad) muss ich einfach noch mal die Seite aufrufen, wenn das „403 Forbidden“ erscheint - dann funktioniert es.  

11.03.20 09:52
2

542 Postings, 4483 Tage versuchmachtklug@JR72 vielen Dank 403er ist jetzt auch weg

11.03.20 11:32
3

2411 Postings, 4958 Tage PlanetpaprikaMacht doch nix.

Lieber doppelt als gar nicht. :-)  

11.03.20 16:44
1

656 Postings, 4053 Tage langhaariger1um was genau geht es da?

"IV. The Final Rule

The final rule amends

§ 360.6(b)(2)(i)(A) of the Securitization

Safe Harbor Rule by removing the

requirement that the documents

governing securitization transactions

VerDate Sep<11>2014 15:59 Mar 03, 2020 Jkt 250001 PO 00000 Frm 00006 Fmt 4700 Sfmt 4700 E:\FR\FM\04MRR1.SGM 04MRR1

jbell on DSKJLSW7X2PROD with RULES

Federal Register / Vol. 85, No. 43 / Wednesday, March 4, 2020 / Rules and Regulations 12729

17The amendment to this provision also includes

certain technical revisions required by the Federal

Register, including a revised form of citation to

Regulation AB, and deletion of the specification

that the requirement for Regulation AB compliance

refers to Regulation AB as in effect at the relevant

time and that the requirement applies to successor

public issuance requirements to Regulation AB. 18 Inside Mortgage Finance, 2019 Mortgage

Market Statistical Annual. 19See id. Annual non-agency single family RMBS

issuance reached a high of about $1.2 trillion in

2005.

require disclosure of information as to

the securitized financial assets on a

financial asset or pool level and on a

security level that, at a minimum,

complies with Regulation AB in

circumstances where under the terms of

Regulation AB itself, Regulation AB is
ich verstehe es nicht...



not applicable to the transaction. As

amended, such disclosure is required

under § 360.6(b)(2)(i)(A) only in the case

of an issuance of obligations that is

subject to Regulation AB.17

https://www.fdic.gov/news/board/2020/...z-JLkGESgereoxGAwauCS5JVlFt0A  

11.03.20 16:56
2

361 Postings, 1569 Tage JR72@langhaariger1

Antwort siehe da, wo du es her kopiert hast, aus der fb Gruppe...  

11.03.20 17:02

656 Postings, 4053 Tage langhaariger1@JR72

danke...
ja, dort wird flotter geantwortet von den Burgerboys  

13.03.20 10:20
25

1157241 Postings, 5184 Tage unionWir befinden uns immer noch in der Zeit...

... der letzten Auszahlungen.

Am 10.2.2020 begann die letzte Ausschüttung durch den WMILT
  • Um den 10.05.2020 wird der WMILT 30 Tage lang alle auf seiner Website veröffentlichen, bei denen das Geld nicht zugestellt werden konnte. Und diese Namen werden zusätzlich in der Seattle Times veröffentlicht
  • Um den 10.07.2020 verfallen die Gelder derjenigen, die sich bis dahin nicht beim WMILT gemeldet haben.
  • Um den 10.08.2020 wird das dann vorhandene Restgeld gemeinnützig gespendet.


Der WMILT hat bis auf diese obige Verteilungsangelegenheit alles erledigt, was das Chapter 11 Verfahren angeht. Mit der letzten Auszahlung am 10.2.2020 wurde auch Klasse 18 offiziell bedient.

Offen ist laut AZC die Angelegenheit der WMB und den Bonds. Da soll der steuerliche Übergang noch nicht vollzogens sein.
In diesem Zusammenhang wäre meiner Ansicht nach die einzig sinnvolle Frage an die FDIC (wie KeyKey dauernd fordert), wie deren offiziell Aufgabe zum Abschluss des Chapter11-Falles aussieht.


LG
union

 

15.03.20 17:13
2

4211 Postings, 5474 Tage KeyKeyDa hat er doch recht der große grüne ?

Also worauf warten ?
https://investorshub.advfn.com/boards/...sg.aspx?message_id=154344857
Zumindest der Appeal von Alice dürfte damit doch kein weitere Wartezeit verursachen ?
Leider sucht man auf iHub mal wieder vergebens nach weiteren Diskussionen zu FDIC.
Und da ich dort immer noch nicht angemeldet bin kann ich die erneute Diskussion hierzu auch leider nicht anstoßen. Von Euch hat niemand Lust dies bei den Boys und Girls mal wieder ins Bewußtsein zu rufen ? Weil nur zu warten ist ja auch blöd.
Ja, vielleicht melde ich mich auch mal auf iHub an, aber jetzt erledige ich erstmal wieder den Haushalt, denn die Arbeit ruft morgen ja trotzdem wieder.
 

16.03.20 10:05
9

6012 Postings, 5094 Tage paketixdas gute an der aktuellen viren-hysterie ...

... jetzt könnte man die sache 'WAMU' ohne grosses aufsehen elegant und komplett ohne mediales aufsehen abwickeln - nur so ein gedanke ...
/paketix  

16.03.20 11:58
10

280 Postings, 4908 Tage niemand78wenn es zu

irgendeiner art von geldfluss an die escrows kommt, waere die zeit in den naechsten wochen und monaten ideal, wenn ich so die aktienkurse sehe... so makaber es klingen mag  

16.03.20 13:04
7

277 Postings, 5282 Tage crankja,

da geh ich mit... jetzt würde es keiner mitbekommen.
Ich frag mich aber weiterhin WANN und WIE die Kohle zu uns kommen soll...
Aktuell passiert ja garnichts mehr.
Auf WAS warten die???
CH11 ist durch, die restlichen Piepen werden verteilt... Also könnten die lange schon überwiesen  haben...
Wenn’s nicht bald kommt, kommt’s wahrscheinlich Garne.
Bin kein Basher, aber woran hängts denn noch?
Es geht ja eh um Gelder außerhalb der Insolvenz.
Es wäre doch ein leichtes, die Kohle jetzt zurecht zu machen und auf den Knopf zu drücken das alle Ihre Kohle anhand der Escrow Anteile bekommen und der Fisch ist geputzt!
Es weiß weiterhin keiner wie die Kohle zu uns kommen soll.
JPM Kurs rasselt runter...
Also ich nehm auch 1:1 JPM Aktien , aber nicht weiter runter als 50$.
Aber Wunschdenken.
Hab langsam Bauchschmerzen....
 

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