Die einfachste Lösung wäre doch eine kapitalgedeckte gesetzliche Rentenversicherung für alle(!!), bei dem die Zwangseinzahler allerdings wählen können, in welches Anlagevorsorgeelement sie einzahlen möchten. Also in welchen privaten Fond (Aktien, Immobilien, Renten, Rohstoffe, Geldmarktfonds, gemischte Fonds), Versicherung oder Bank-Ansparplan mit Gütezertifikat der Bafin die Bürger ihren Altersruhestand aufbauen wollen. Überwacht durch die Bundesbank und durch eine reformierte Bafin.
Eine Art Pflichtversicherung/Pflichtversorgung wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung mit automatisierter Beitragsabführung - analog zur Steuer/Vorsteuer. Die Höhe der Beiträge ist bis zu einem gewissen Deckelbetrag an das steuerpflichtige Einkommen gebunden. Aller drei Jahre kann die Art der Altersvorsorge - also die Versicherung/Fond gewechselt werden. Das aufgebaute Guthaben wird nach dorthin übertragen. Für Selbständige kann es auch eine Beitragsstundung von bis zu 3 Monaten geben.
Für Leute mit keinem oder sehr geringen Einkommen - also für Leute, die das nicht selbst in ausreichendem Umfang tun können, bildet der Staat in einem kapitalgedeckten Pensionsfond Vermögen, wobei auch hier mindestens drei Anlagerichtungen wählbar sein sollten, inklusive Wechselrecht innnerhalb der Staatsfonds. Ebenso könnte bei Geringverdienern bis zu einem gewissen Einkommen ein Mindestbeitrag (Rentenbedarfs-Beitrag) ermittelt werden, der ab dem Rentenmindesteintrittsalter eine angemessene Rente erwarten lässt. Hier könnte dann analog wie im Hartz4-System eine Aufstockung dieses Mindestbeitrags erfolgen (eine Art Zuschuss wie bei Mieten/ein Rentenbeitragsgeld) der ebenfalls direkt und automatisiert in kapitalgedeckte Staatsfonds oder in staatlich kontrollierte und zugelassene private Kapitalfonds eingezahlt wird. Eine Auszahlung des steuerlichen Zuschusses an den Rentenvorsorgepflichtigen erfolgt nicht. Die Zuzahlung ist somit an die Altersvorsorge gebunden.
Warum aber Pflicht?
Die Pflicht deswegen, damit die Leute, die sonst die Altersversorgung bewußt oder fahrlässig vernachlässigen würden, dem Steuerzahler im Alter nicht auf der Tasche liegen.
Die Frage ist allerdings zu diskutieren, ob die Grundsicherung für zukünftige Grundsicherungsempfänger kapitalgedeckt sein sollte, oder aus dem laufenden Steuertopf finanziert werden müsste. Zweiteres wäre auf jeden Fall die sichere und stabilere Variante, weil das Steueraufkommen des Landes in Zukunft nicht vorhersehbar ist.
Weiterhin müsste das jetzige Umlagesystem aus Steuermitteln schrittweise abgelöst werden. Und zwar bis zum Geburtenjahrgang 2002.
Wie könnte man also das Umlagesystem ablösen?
Wenn man genügend steuerliche Mittel/Überschüsse hätte - und die hätte Deutschland ja durchaus haben können, wenn man die Steuereinnahmen von politischer Seite nicht für irrsinnige Dinge rausgeknallt hätte, rausknallen würde, könnte man einen Cut machen:
Die Geburtenjahrgänge bis 1955 bekommen ihre Rente rein aus steuerlichen Mitteln, um die bis dahin erwirtschafteten Anwartschaften zu bedienen. Also zu 100%. Die Höhe wird über den Rentenbescheid ermittelt. Dieser Anteil sinkt stufenweise (nicht linear, sondern degressiv, da man hier den Zinszins-Effekt fairerhalber mit einrechnen muss) bis zum Geburtenjahrgang 2002 auf null ab. Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht entfällt. Die Jahrgänge ab 1956 müssen anteilig privat vorsorgen, da sie ihre Rente ja je nach Jahrgang nicht mehr zu 100% aus steuerlichen Mitteln gedeckt bekommen. Die jeweilige Rentenhöhe, also der Teil, der ab Geburtenjahrgang 1956 steuerlich bezuschusst wird, ergibt sich aus dem Rentenbescheid ab Cut und der gezahlten Einkommenssteuer bis zum Renteneintrittsalter. Die bis dahin erwirtschafteten Anwartschaften bleiben auch hier vollständig erhalten. Maßgebliche Einkommenssteuer ist nur die Einkommenssteuer, die während der beruflichen Tätigkeitsphase gezahlt wurde. Dabei wird nur die Einkommenssteuer aus nicht selbstständiger Tätigkeit, aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt. Natürlich gibt es bei dieser Art der Rente (also bei den Übergangsgenerationen bis Baujahr 2002) einen Deckelbetrag - also eine Höchstgrenze bei der Rente - egal wieviel Einkommenssteuer bis zum Renteneintrittsalter gezahlt wurde.
Ab Jahrgang 2002 gibt es keine steuerlichen Zuschüsse über der gesetzlichen Grundsicherung mehr. Hier muss zu 100% private Vorsorge betrieben werden. Wie oben beschrieben gern auch als gesetzliche Pflicht, wenn auch mit Wahlmöglichkeit privater Anbieter. Für Menschen ohne Einkommen und ohne ausreichende private Vorsorge werden eine gesetzliche Mindestrente (Grundsicherung) zu 100% aus steuerlichen Mitteln erhalten, aber eben nur die Grundsicherung. Dies kann auch wie oben beschrieben auch Rücklagen basierend sein. Dabei werden aber sämtliche private Renten und Lebensversicherung etc., die bis dato angespart worden, angerechnet. Grundsicherung erhält auch nur derjenige, dessen Vermögen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Andernfalls erfolgt eine Aufzehrungsverrechnung, bis ggf. der gesetzliche Sockelbetrag erreicht ist. Dass heißt, man muss bis dahin vom Ersparten/Vermögen leben.
Dies könnte auch bei den Beamten analog erfolgen, wobei zur Berechnung der Rente für die Übergangsgenerationen von Geburtenjahrgang 1956 bis 2002 die gleichen rechnerischen Maßstäbe zur Berechnung des Rentenbescheides bis zum Cut angesetzt werden, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (also Einkommenshöhe mal theoretischer Einzahlungsdauer). Die Besserstellung von Beamten entfiele damit. Und auch sie wären ab Geburtenjahrgang 2002 ebenfalls zur vollständigen privaten Vorsorge gesetzlich verpflichtet.
Die Höhe der Mindestsicherung ( = Grundsicherung = höher als das Existenzminimum [ Hartz4 ] ), erhöht sich staffelweise pro eigenen oder adoptierten Kind (bis zum anrechenbaren Höchstadoptionsalter von 10 Jahren) um 20% für das erste Kind, um weitere 10% für das zweite Kind und 5% für jedes weitere Kind. Zusätzlich erhalten die Eltern beim privaten Vermögensaufbau eine Elternzulage, die ebenfalls analog gestaffelt ist und bei der Handhabung der Arbeitnehmersparzulage vergleichbar ist.
Für Selbständige, die nachweislich mindestens 10 Jahre lang selbständig waren und zur privaten Vorsorge gesetzlich verpflichtet waren, aber bei Renteneintritt dennoch in die Grundsicherung fallen (Rentenbescheid niedriger als Grundsicherung) erhöht sich der Mindestsicherungssatz, also die errechnete Grundsicherung um 50%.
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Rentenreform und Umlagesystem
Die Vorschläge, dass alle ins Solidar-Zwangssystem einzahlen (natürlich bei schrumpfender Anzahl an Beitragszahlern) - also auch Beamte, Unternehmer, Selbständige und Besserverdienende, ist mit Beamten nicht zu machen.
Sie haben eine zu starke Lobby und werden durch das Grundgesetz bestens vor solchen Unsinn, dem sich nur der schnöde Bürger unterwerfen muss (gesetzliche Rentenversicherungspflicht), abgeschirmt.
Dass heißt, die sind schon mal raus. Allein schon deswegen, weil im Bundestag genügend vom Dienstherren beurlaubte Beamten sitzen. Für eine Änderung des Grundgesetzes Bedarf es aber mindestens Zweidrittel der Stimmen.
Das norwegische Rentenmodell mit Ablösung des Umlagesystems wäre für Deutschland möglich gewesen, wenn Deutschland eben nicht das Geld seit Jahren und Jahrzehnten für neue Staatsposten, Beamte und Pensionen, für Wahlgeschenke, für die EU, für Bankenrettungen, für Griechenland, für die Dauermigration in deutsche Sozialkassen, für unsinnige Bauten (z.B. Stuttgart 21, Berliner Flughafen, Hamburger Elbphilharmonie) oder sonstige Steuergeldverschwendungen, für Hilfspakete aller Art an Drittstaaten, für AKW-Rückbau-Entschädigungen sowie für die kostspielige Asyl- und Integrationsindustrie ausgegeben hätte bzw. ausgibt.
Hinzu kommt noch die Energiewende und der Verzicht auf Mehreinnahmen (z.B. Russlandsanktionen), Selbstschädigung der deutschen Automobilindustrie sowie Investitionsgräber (Transrapid).
All das Geld, welches über die Jahre eine irrwitzige Summe bedeutet, fehlt nun, um das - insbesondere für junge Männer - verlustreiche Umlagesystem abzulösen.
Wie die Umstellung aussehen könnte, habe ich bereits detailreich auf ariva skizziert.
Der Vorteil des norwegischen Modells ist klar. Es gibt einen Zinseszinseffekt über 40 oder 45 Jahre, es gibt kein Mindestrenteneintrittsalter, das angesparte Geld ist vererbar und die Gesellschaft ist nicht gezwungen, sich permanent zu vermehren. Dass heißt, die Normalität von 1 Kind ist kein Problem.
Anders sieht es natürlich im 85 Mio Stadl aus, wo Ballungsräume aus allen Nähten platzen und eine schrumpfende Gesellschaft das Wirtschaftssystem zum kollabieren bringen würde.
Mehr dazu hier:
https://ariva.de/forum/...yifPnaopDcoQDO3FxoUyqRHbD7PhBI#jump25031666 |