in einem anderen Forum habe ich gelesen, dass es keine KE geben wird, sondern ein Aktiensplit 1:2 kommen soll. Leider habe ich diese Info nirgends weiter auf die Schnelle gefunden.
Kann sein, dass ich´s falsch gedeutet habe, dann bitte gern korrigieren...
https://www.boersennews.de/community/diskussion/...2281/#moreComments
Am Dienstag, dem 7. Dezember 2021, gab Proton bekannt, dass es mit SFN CleanTech Investment Ltd ("SFN") und Herrn Falih Nahab (die "Vereinbarung") eine Verzichtsvereinbarung abgeschlossen hat, gemäß der und vorbehaltlich der Verabschiedung eines Aktienunterteilungsbeschlusses bei einer zu gegebener Zeit einzuberufenden Hauptversammlung verzichten sie jeweils auf alle bestehenden Wandlungsrechte, die sie an den Bestehenden Stammaktien halten. SFN und Herr Falih Nahab sind die beiden größten Aktionäre des Unternehmens und finanzieren das Unternehmen über die folgenden Kreditfazilitäten: • eine 26,1 Mio. € Darlehensfazilität mit SFN (die „SFN-Fazilität“); und • eine Darlehensfazilität in Höhe von 50,7 Mio. € mit Falih Nahab (die „Falih Nahab-Fazilität“) (zusammen die „Schuldenfazilität“). Die Kapitalbeträge der Kreditfazilitäten sind nicht konvertierbar und am 31. Dezember 2025 rückzahlbar. SFN und Falih Nahab haben derzeit das Recht, bis zum 30. Juni 2020 aufgelaufene Zinsen aus den Kreditfazilitäten in Höhe von ca. 15,7 Mio. GBP zu 2 Pence pro . umzutauschen Bestehende Stammaktien in 786.218.749 neue Stammaktien, was 102 % der bestehenden Stammaktien entspricht. Gemäß der Vereinbarung und vorbehaltlich der Zustimmung der Unterabteilung durch die Aktionäre in einer Hauptversammlung werden diese Wandlungsrechte aufgehoben und die aufgelaufenen Zinsen in Höhe von ungefähr 15,7 Mio und am 31. Dezember 2025 zurückgezahlt. Um die Vereinbarung zu erleichtern, hat die Gesellschaft auch zugestimmt, die Aufteilung jeder bestehenden Stammaktie zu je 1 Pence in zwei Neue Stammaktien zu je 0,5 Pence vorzuschlagen. Die Unterteilung erfordert die Zustimmung der Aktionäre in einer Hauptversammlung, die am Ende dieses Dokuments bekannt gegeben wird. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre führt die Unterteilung dazu, dass Aktionäre für jede bestehende Stammaktie, die sie unmittelbar vor der Unterteilung hielten, zwei Neue Stammaktien halten. Nach der Unterteilung hält jeder Aktionär zwar doppelt so viele Stammaktien wie zuvor, aber jeder 7 Der anteilige Anteil des Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert. Lediglich die Anzahl der ausgegebenen Stammaktien hat sich infolge der Unterteilung geändert, und abgesehen davon hat jede Neue Stammaktie die gleichen Rechte und Ansprüche wie in der Satzung der Gesellschaft festgelegt, die derzeit an die bestehenden Stammaktien anhängen. Die Neuen Stammaktien sind gleichrangig. Von der Unterabteilung werden keine Teilansprüche erstellt. Nach der Unterteilung und unter der Annahme, dass keine weiteren Neuen Stammaktien ausgegeben werden, würde das Grundkapital der Gesellschaft aus 1.548.740.548 Neuen Stammaktien bestehen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Unterteilung zu einer verbesserten Liquidität der Aktien der Gesellschaft führen wird. CREST-Konten für Aktionäre, die ihre Aktien in nicht verbriefter Form halten, werden am 30. Dezember 2021 mit neuen Stammaktien gutgeschrieben, und Aktionäre, die ihre Aktien in verbriefter Form halten, erhalten neue Aktienzertifikate für den Besitz am oder vor dem 13. Januar 2022.
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