Wenn es wahr ist, dass frühere Spitzenmanager die Geschäftsführung 'aussaugend' gestaltet haben und man Gründe hat(te), sehr viel Kapital einzusetzen, um vor Gericht gegen sie zu ziehen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen - dann darf man doch annehmen, dass die spätere Geschäftsführung es leichter haben müßte ordentliche Gewinne einzufahren, auch wenn man berücksichtigt, wie hoch die Summe ist, die man von der früheren meint erstreiten zu können.
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