(Zitat vom Beitrag #740:) "Die Aktien der Klasse B unterliegen hingegen britischem Steuerrecht und haben daher keinen Quellensteuerabzug auf die Dividende zur Folge. Da die niederländische Quellensteuer von 15% voll auf die Kapitalertragsteuer-Schuld eines deutschen Anlegers anrechenbar ist, sind die steuerlichen Folgen bei der Dividendenzahlung bei beiden Aktienklassen gleich. Daher sollten Sie gegebenenfalls in die etwas günstigeren A-Aktien investieren. "
Hier liegt ein Knackpunkt: Der Anleger muss tatsächlich soviel Steuerschuld haben, dass die Gesamtsumme seiner Quellensteuern dagegen verrechnet werden kann. Sind nämlich die gezahlten Quellensteuern höher als die zu zahlenden Steuern, fällt der verbleibende Betrag einfach weg: Pech gehabt. Im Fall der Klasse B - Aktien würde eine Erstattung erfolgen.
Von daher sind die B-Aktien klar vorzuziehen. Diejenigen, die meinen eine höhere Steuerlast zu haben und deswegen die A-Aktien kaufen, sollten bedenken, dass sie diese dann auch für die gesamte Haltezeit haben müssen: Steuerliche Verluste aus anderen Einkunftsarten oder geänderte Lebensumstände können da schnell einen Strich durch machen. |