Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung (Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21.5.2003) wurde seitens der Wapme Systems AG seit Abgabe der Entsprechenserklärung vom 19.12.2003 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen.
Zu Kodex Ziffer 3.8, 2. Abs.: Die von der Wapme Systems AG für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung sieht mangels sich hieraus ergebender Kostenvorteile für die Gesellschaft keinen Selbstbehalt vor.
Zu Kodex Ziffer 5.2, 2. Abs.: Der Vorsitz in dem für die Behandlung der Vorstandsverträge zuständigen Ausschuss wird bei der Wapme Systems AG nicht vom Aufsichtsratsvorsitzenden sondern von dessen Stellvertreter wahrgenommen, um dem Aufsichtsratsvorsitzenden aufgrund seiner besonderen Qualifikation die Wahrnehmung der Vorsitzfunktion im Finanz- und Prüfungsausschuss zu ermöglichen.
Zu Kodex Ziffer 5.4.5: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Wapme Systems AG und aufgrund ihrer Überwachungsfunktion gemäß § 111 AktG keine erfolgsabhängige Vergütung.
Zu Kodex Ziffer 7.1.2: Die Gesellschaft veröffentlicht den Konzernabschluss gemäß §§ 62, 77 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse unverzüglich nach der Billigung durch den Aufsichtsrat, spätestens innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende. Der Quartalsbericht über das erste Quartal des Geschäftsjahres 2004 wird mit Blick auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2003 nicht innerhalb der 45-Tagesfrist, sondern entsprechend den Anforderungen der §§ 63, 78 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse nach der Fertigstellung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht.
Die Wapme Systems AG wird auch zukünftig den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21.5.2003 mit den vorstehend aufgeführten Ausnahmen entsprechen.
Düsseldorf, den 14.05.2004
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
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