Wirecard 2014 - 2025

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neuester Beitrag: 13.12.24 01:18
eröffnet am: 21.03.14 18:17 von: Byblos Anzahl Beiträge: 183064
neuester Beitrag: 13.12.24 01:18 von: Meimsteph Leser gesamt: 55710126
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12.12.24 19:23

7690 Postings, 1621 Tage Meimstephlink vergessen

12.12.24 20:02

7690 Postings, 1621 Tage Meimstephzu kathryn

der ,die , das ich ja weitestgehend ignoriere
schreibt
"ch höre hier mal auf. Es ist egal, ob es das Geld gab oder nicht. Wenn es das Geld gab, war es Geldwäsche. Wenn es das nicht gab, Bilanzbetrug. In beiden Fällen sind in der Größenordnung 10 Jahre  Knast für den Vorstand realistisch. Selbst schuld.
Und nein, ich bin nicht für Haftung durch den Staat, "

das geht in etwa konform mit Staatsanwalt und Gericht
4 jahre lang kreischen sie
"es fehlen 2 milliarden, luftbude , #ltjaffe gab es weder geschäft noch geld

dann wird das Geld gefunden und sie kreischen
"egal ob es geld gab, irgendwas stimmte nicht, gut dass wir es eingestampft haben "
"besser so ,ausserdem war Marsalek rechts u Spion u wollte sich journalisten schnappen"
vll war letzteres grund für alles ...sagte ja krisper

nur der gute wiebitte hängt immer noch auf stufe 1 "ltjaffe gabs nie geld"
und klagt gg Staatsanwalt und irgendwer ,der weiß , dass es Geschäft gab, spendet ihm auch  500 Euro dafür ,
vermutlich weil er staatsanwalt auch nicht mag
 

12.12.24 20:13

7690 Postings, 1621 Tage MeimstephAusserdem der Staat hat mmn längst

gehaftet....
wenn nicht wegen Wirecard wüsste ich nicht wieso ich einen großteil meiner steuern zurückbekommen habe
vll auch ein grund warum es kaum mehr jmd interessiert  

12.12.24 20:33

105 Postings, 350 Tage Kathryn_Railly@Meimersteph

genau so siehts aus. Was die Spionagestory betrifft habe ich bisher nicht viel davon gehalten, weil ich glaube, dass Herr JM ein Möchtegern ist. Wie Herr Herold in dem SZ Podcast ihn beschreibt, trifft meine Vorstellung sehr genau. Ich könnte mir vorstellen, dass er eher dafür bezahlt hat, Agent spielen zu dürfen, als dass er als solcher ernstgenommen wurde und dafür bezahlt wurde.

Schön, Du hast also Deine Steuern wiederbekommen und andere Leute, die nicht in solchen Müll investieren würden, aber einen ehrenwerten Job machen, zB Krankenschwester oder Erzieher haben das für Dich erwirtschaftet. Glückwunsch. Fühlt sich das so gut und richtig an?

Und Du würdest gerne eine WDI2.0 im Dax haben, wo illegale Geschäfte mit hoher Marge und ordentlich Geldwäsche das Geschäftsmodell bilden und Du würdest dieses Geld direkt dort wieder investieren... der talentierte Herr JM, der nix kann aber viel so tun als ob und dieser CEO der zu doof war, auf seine Firma aufzupassen dürften dort die Geschäfte führen? Ich bin wirklich froh, dass das im richtigen Leben alles niemals so kommen wird und hoffe, Du bist diesmal klüger und investierst vernünftig, damit wir Dich nicht wieder retten müssen.


 

12.12.24 21:22

7690 Postings, 1621 Tage MeimstephKathryn extremtwist

ich habe die von mir VORAUSbezahlten steuern zurückbekommen!    #dudupudu
wenns nach mir ginge würde keine krankenschwester etc für linke umverteilung steuern zahlen!
 

12.12.24 22:24
1

4310 Postings, 2059 Tage LucasMaat@Kathryn_Railly

Na super ! :)
Hier auf dicke Hose machen und eigentlich auch nur Texte reinkopieren.
Auch mal was eigenes?  

12.12.24 22:26
1

4310 Postings, 2059 Tage LucasMaat@Katryn_Railly

Und nein, ich bin nicht für Haftung durch den Staat, weil mir das Prinzip, dass jeder seine Gier befriedigen will und wenns schief geht  nach dem Staat schreit, zuwider ist. Es wurde niemand gezwungen diesen Schrott zu kaufen.

Aber um dein verlorenes "Erbe" machst du dir schon Gedanken ? :)  

12.12.24 22:51

105 Postings, 350 Tage Kathryn_Railly@LucasMaat

wer bist Du eigentlich, dass Du denkst, Du könntest irgendwas von mir fordern?
"Auf dicke Hose machen und Texte reinkopieren," echt jetzt?
da müssen sich hier ganz andere an die Nase fassen.

ich habe Spaß daran, hier ein bißchen gegen zu halten und nicht den ganzen Mist der verbreitet wird unkommentiert stehen zu lassen. Wenn Dir das nicht passt, blende mich einfach aus. Danke. Ich wünsche Dir noch ein schönes Leben.

 

13.12.24 00:34

4310 Postings, 2059 Tage LucasMaat@Katryn_Railly

wer bist Du eigentlich, dass Du denkst, Du könntest irgendwas von mir fordern?

Ich habe auch Spaß daran, hier ein bißchen gegen zu halten !




 

13.12.24 00:44

1141 Postings, 2989 Tage PastaPastaChaecka

leider hat es mir einen megalangen Beitrag am Handy zerschossen, er kam irgendwie nicht an.

ich poste jetzt mal die Grundlage des Artikels, vielleicht schreibe ich ihn morgen dann noch mal mit den Erläuterungen

das ist quasi das Grundgerüst von Chat GPT (das ist zwar KI, aber sie wird vorher mit meinen Texten und Anmerkungen gefüttert. an einigen Stellen hatte ich das ergänzt bzw umgeschrieben, weil es nicht ganz passt. aber als erster Hinweis ist es schon brauchbar. wie gesagt, vielleicht morgen mehr... bzw... "nachher"... )

Erwiderung auf das „fiktive“ Antwortschreiben der BaFin

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse habe ich die Ausführungen Ihres hypothetischen Antwortschreibens zur Kenntnis genommen. Allerdings enthalten diese aus rechtlicher Perspektive schwerwiegende Unstimmigkeiten, die einer Richtigstellung bedürfen.

1. Falsche Darstellung des Sachverhalts durch die BaFin
Es ist unzutreffend, dass sich die Vorwürfe gegen Wirecard ausschließlich auf die Ermittlungen der „Financial Times“ (FT) beschränkt hätten. Bereits lange vor 2019 lagen der BaFin Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei Wirecard vor. Diese umfassten detaillierte Schreiben von Marktteilnehmern, darunter auch von mir persönlich. Die BaFin hat jedoch in mindestens einem Fall diese Schreiben an genau jene Person weitergeleitet, die bereits 2010 Adressatin von Kritik war und somit befangen gewesen sein könnte. Eine derartige Vorgehensweise verstößt nicht nur gegen die Sorgfaltspflichten der Behörde, sondern legt auch den Verdacht einer mangelhaften Prüfungspraxis nahe.

Es wäre Aufgabe der BaFin gewesen, eingehende Hinweise sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls weitere Ermittlungen einzuleiten. Das bloße Verweisen auf Dritte, wie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, entbindet die BaFin nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht zur Marktaufsicht.


2. Verantwortung der BaFin trotz delegierter Prüfpflichten
Die BaFin argumentiert, dass sie keine Verantwortung für die Prüfung von Jahresabschlüssen trage. Während dies formal korrekt ist, ergibt sich aus § 4 Abs. 4 FinDAG eindeutig, dass die BaFin die ordnungsgemäße Überwachung der Finanzmärkte im öffentlichen Interesse sicherzustellen hat. Hinweise auf systematische Verstöße oder Unregelmäßigkeiten – wie die hier dokumentierten – dürfen nicht ignoriert oder ohne angemessene interne Prüfung weitergeleitet werden. Die Weiterleitung an potenziell befangene Personen stellt einen Verstoß gegen grundlegende Prinzipien der Amtsführung dar.


3. Mangelnde Sachverhaltsaufklärung und unzutreffende Ex-ante-Rechtfertigung
Die Behauptung, dass zum damaligen Zeitpunkt keine ausreichenden Verdachtsmomente bestanden hätten, beruht auf einer unvollständigen Darstellung der Sachlage. Die BaFin hätte bereits vor 2019 erkennen können – und müssen –, dass bei Wirecard grundlegende Zweifel an der Bilanzwahrheit bestanden. Diese Hinweise waren nicht nur öffentlich zugänglich (z.B. Berichterstattung im „Manager Magazin“), sondern wurden auch direkt an die BaFin herangetragen.


4. Beamtenhaftung und individuelle Fehlleistungen
Es steht außer Frage, dass für Amtshaftungsansprüche gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG konkrete Pflichtverletzungen nachgewiesen werden müssen. In diesem Fall ergibt sich jedoch ein plausibler Vorwurf: Ein Beamter der BaFin, der bereits 2010 mit ähnlichen Hinweisen auf Wirecard befasst war, erhielt meine kritischen Eingaben 2017 und 2019 erneut zur Bearbeitung. Diese Person hätte in der Lage sein müssen, die Hinweise im Kontext ihrer früheren Erfahrungen zu bewerten. Dass dies nicht geschah, könnte als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.


5. Fehlende grobe Fahrlässigkeit?
Die Pauschale Zurückweisung der groben Fahrlässigkeit durch die BaFin greift zu kurz. Der Maßstab der groben Fahrlässigkeit ist von der Frage geprägt, ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt, die so gravierend ist, dass sie jedem Beamten unter den gegebenen Umständen als schwerwiegendes Fehlverhalten hätte bewusst sein müssen. Vorliegend scheint eine unzureichende Prüfung vorgetragenen Verdachtsmomente sowie die Weiterleitung an potenziell befangene Personen diesen Maßstab durchaus zu erfüllen.



Fazit und Appell

Die Argumentation der BaFin, wonach sie keine Verantwortung für die Versäumnisse im Fall Wirecard trägt, ist in mehrfacher Hinsicht lückenhaft und irreführend. Der Hinweis auf die Insolvenzursache „fehlende 1,9 Mrd. Euro“ lenkt zudem davon ab, dass bereits viele Jahre zuvor schwere Versäumnisse bei der Marktaufsicht durch die BaFin begangen wurden. Geschädigte Kleinanleger sollten sich durch solche Rechtfertigungen nicht entmutigen lassen. Es bleibt entscheidend, diese Sachverhalte detailliert juristisch aufzuarbeiten und die BaFin zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Darstellung ihrer Handlungen und Unterlassungen zu drängen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

 

13.12.24 00:54

1141 Postings, 2989 Tage PastaPastaeine der Ergänzungen wäre...

... dass die BaFin selbst unter der Annahme, dass es begründet gewesen wäre, ein Leerverkaufsverbot zu verhängen, weil Informationen in krimineller Absicht gestreut wurden, selbstverständlich verpflichtet gewesen wäre diesen Informationen nachzugehen, denn es wären ja trotzdem Informationen gewesen.

diese Diskussion habe ich mit der BaFin über viele Jahre geführt.

also mal angenommen, Dan McCrum hätte 2019 seine Artikel geschrieben, weil ihm Leerverkäufer dafür Geld gezahlt haben, also in der Absicht, den Kurs durch eine viel zu dramatische Darstellung zu stürzen, hätten seine Informationen ja durchaus richtig sein können.

in einem Interview zum Leerverkaufsverbot begründet eine leider nicht namentlich genannte Sprecherin der BaFin diese Maßnahme unter anderem damit, dass "spekulative Zeitungsartikel bewertet wurden, als seien sie gesicherte Wahrheit"

im konkreten Fall ging es um die Hausdurchsuchung und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Singapur.

wenige Tage später war allerdings bekannt geworden, dass es diese Hausdurchsuchung sehr wohl gegeben hat und es wurde sogar ein entsprechendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Singapur veröffentlicht.

spätestens zu diesem Zeitpunkt war es also völlig unerheblich, wer wann und warum wie diese Fakten veröffentlicht hat - es waren spätestens dann eben bestätigte Fakten!

also hätte die BaFin unabhängig davon, ob das leerverkaufsverbot berechtigt war oder nicht, Ermittlungen einleiten müssen - und zwar selbstverständlich damals und auf der Grundlage der damaligen Fakten - und eben nicht nur aus heutiger Sicht.

das Statement von Felix Hufeld ("es ist unverzeihlich, dass wir damals nicht ermittelt haben, weil wir nicht wussten, was wir heute wissen") ist eine reine Schutzbehauptung.

Dass man sich später hinstellt und sagt "wir haben das alles falsch eingeschätzt, hätten wir es nicht falsch eingeschätzt, dann hätten wir Erkenntnisse gewonnen" ist einfach neben den Tatsachen.

so könnten sich die Medien verteidigen, nicht aber die BaFin.



 

13.12.24 01:02

1141 Postings, 2989 Tage PastaPastaLeider zum Dritten

das ist eine ziemlich wichtige Sache und sie ist mir eigentlich jetzt gerade erst eingefallen:

viele Klagen gegen die BaFin basieren auf dem Leerverkaufsverbot. wenn dann ein Gericht entscheidet, dass dieses leerverkaufsverbot vertretbar war, wird die Klage zurückgewiesen.

man muss aber hilfsweise argumentieren, dass ein Fehlverhalten der BaFin selbst dann vorliegt, wenn das Gericht zu der Meinung kommt (die ich sowieso für falsch halte) dass (allein) das Leerverkaufsverbot schon einen haftungsanspruch auslöst.

ich werde heute noch mit einem Anwalt sprechen und ich hoffe, dass ich mir diesen wichtigen Gedanken merken kann.

 

13.12.24 01:05

1141 Postings, 2989 Tage PastaPastaach manno

ich bin einfach müde.
natürlich meinte ich es so:
ein haftungsanspruch besteht selbst dann, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass das leerverkaufsverbot keinen haftungsanspruch auslöst.

das kann aber nur relevant werden, wenn die Klage entsprechend formuliert ist.

alle Klagen, die ich bisher gesehen habe, sind nicht so formuliert.

das halte ich für einen Fehler.

das sind jetzt so Gedanken, die sind noch nicht ganz ausgereicht, das fällt mir dann manchmal ein, wenn ich etwas schreibe.

aber ich glaube, dass ich damit ganz richtig liege.
ich werde das morgen mal mit der KI diskutieren, bevor ich dann mit dem Anwalt spreche :)  

13.12.24 01:18

7690 Postings, 1621 Tage Meimstephpasta copy

hat durchaus eigene Kreativität und Wert
wenn man aus einem Haufen Rauch um wkl garnichts

entscheidende Aussagen herauskopiert : aus obigem pasta post :


"... dass die BaFin selbst unter der Annahme, dass es begründet gewesen wäre, ein Leerverkaufsverbot zu verhängen, weil Informationen in krimineller Absicht gestreut wurden, selbstverständlich verpflichtet gewesen wäre diesen Informationen nachzugehen, denn es wären ja trotzdem Informationen gewesen.
diese Diskussion habe ich mit der BaFin über viele Jahre geführt.

also mal angenommen, Dan McCrum hätte 2019 seine Artikel geschrieben, weil ihm Leerverkäufer dafür Geld gezahlt haben, also in der Absicht, den Kurs durch eine viel zu dramatische Darstellung zu stürzen, hätten seine Informationen ja durchaus richtig sein können."


ich halte es für möglich, dass für diese Annahme noch Beweise auftauchen
csfa postet für diesen Fall dann 1000 x
ich habe bereits amFreitag den  13.12. 24 gepostet, dass ich es für theoreth möglich halte ,dass Mc crum geld v shortern erhalten hat .

vgl   " das geld ist da , es ist bei den Dealern"



csfa kann schlecht  damit leben, dass braun und einige aktionäre ruiniert sind,

ey und bafin, also steuerzahler sollen die gröbsten schäden verspachteln



-

denn auf der von csfa erklärten  basis könnte man ja auch jdn grenzbeamten belangen,
der auf merkels Anordnung unter den millionen ,spätere Terroristen  mit  gefälschten papieren einreisen liessen,
auch die waren gewarnt-

 

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