Eine Mail bekommen danach entscheidet sich bis Ende April das alle im Open market gelisteten Unternehmen der Verbleib im Open market .Auszug:-dem 14. Februar 2011 gilt, daß jedes Unternehmen, dessen Aktien am Open Market der Frankfurter Börse gehandelt werden, über einen Wertpapierprospekt oder Grundkapital von mindestens EUR 500'000 verfügen muss, welches in Aktien mit einem Mindestnominalwert von mindestens EUR 0.10 eingeteilt ist. Den Unternehmen wird eine angemessene Frist eingeräumt, diese Bedingungen zu erfüllen, also insbesondere einen Wertpapierprospekt zu erstellen und billigen zu lassen.
Die am 21. Januar 2011 vom Vorstand der Deutschen Börse AG bekannt gegebene Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse wird zum 14. Februar 2011 wirksam.
Wertpapierprospekt oder Grundkapital von mindestens EUR 500'000 Pflicht
Danach muß jedes Unternehmen, dessen Aktien am Open Market gelistet sind, über einen Wertpapierprospekt nach Europäischem Recht verfügen oder über ein bilanzielles Eigenkapital von mindestens EUR 500'000 sowie Aktien mit einem Mindestnominalwert von EUR 0.10 (oder einem entsprechenden Wert in anderen Währungen). Das heißt, daß Unternehmen entweder einen Wertpapierprospekt erstellen lassen oder den Nominalwert ihrer Aktien durch Zusammenlegung derselben auf mindestens EUR 0.10 erhöhen und möglicherweise das Eigenkapital durch Kapitalerhöhung auf über EUR 500'000 erhöhen müssen. Ansonsten droht ein Delisting des Unternehmens.
Eine sehr wichtige AGB Änderung für Smallcap-Investoren |