Grundsätzlich erst einmal positiv zu bewerten, da nun wieder an die frühere Sanierungspraxis der Prüfung auf Steuerfreiheit von Forderungsverzichten auf Gläubigerseite angeknüpft werden kann.
Einschränkend muss man leider festhalten, dass die deutsche Legislative das Ergebnis des EU-Comfort-Letters erxt umsetzen muss und nicht genau bekannt ist, was Alles zur Umsetzung im Gesetz verankert werden wird.
Kann mir nicht vorstellen, dass von der früheren Einzelfallprüfung abgewichen wird. Ein Füllhorn dürfte es vermutlich kaum geben. Dazu sind die einzelnen Rechtsfälle vor- und nach-insolvenzlicher Sanierung zu unterschiedlich.
Jeder Interessierte sollte sich ab jetzt GENAU einlesen und die weitern Legislativprozesse verfolgen. Für welche AGs es vorteilhaft ausgeht und für welche nicht, wissen wir heute nicht. Auch noch nicht in Bezug auf die Tiscon AG.
Wie immer sollte man Abstand nehmen vom reinen Pauschalieren. Das dürfte in die Hose gehen.
Nur meine Meinung. |