"Mit Blick auf die besonders vielversprechende Tiefengeothermie, die regelmäßig Bohrtiefen von mehr als 400 m umfasst, sei die geplante generelle Einstufung als Projekte „im überragenden öffentlichen Interesse“ ein großer Schritt nach vorne."
"Ein weiterer wichtiger Punkt, so Bauer, sei die geplante Beschränkung der rechtlichen Möglichkeiten, mit denen Dritte Genehmigungsverfahren verzögern können."
"Als dritten wichtigen Schritt nennt der Energierechtler die Beschleunigung des bergrechtlichen Verfahrens auf Zulassung eines Betriebsplans."
"In Deutschland gibt es drei Gebiete mit großem Geothermiepotenzial: das Norddeutsche Becken, den Oberrheingraben und das sogenannte Molassebecken im bayerischen Voralpenland."
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