Vorsicht, bei NICHTANGABE von Spekulationsgewinnen !

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 25.06.00 19:01
eröffnet am: 24.06.00 16:47 von: aktienfan Anzahl Beiträge: 5
neuester Beitrag: 25.06.00 19:01 von: blindfish Leser gesamt: 2503
davon Heute: 1
bewertet mit 0 Sternen

24.06.00 16:47

373 Postings, 8711 Tage aktienfanVorsicht, bei NICHTANGABE von Spekulationsgewinnen !

Wie ich aus einem Gespräch mit einem Broker erfahren habe, arbeitet die Regierung an einem Gesetz, das die Banken verpflichten soll, die Depotumsätze Ihrer Kunden offenlegen zu müssen.
Damit wären jederzeit Steuerhinterziehungen nachweisbar. Da es sich hierbei um ein Steuergesetz handelt, würde dies wahrscheinlich auch rückwirkend gültig sein.
Desweiteren bleibt es eine Sauerei, das Fondgesellschaften Veräußerungsgewinne innerhalb der Speku nicht versteuern müssen, der Privat
anleger aber doch. Ist das vereinbar mit dem Gleichheitsprinzip ?

Grüsse, aktienfan  

25.06.00 12:25

79561 Postings, 8939 Tage KickyIn erster Linie sollen sie die Online-Banken auf´s Korn nehmen wollen und vor allem

die Leute,die Zinsabschlagsteuer abführen müssen,stand in der Zeitung Welt oder Eurams  

25.06.00 12:40

517 Postings, 8752 Tage ViolaRe: Kicky

Schon witzig, die Dividendenperlen sind fast ausnahmslos in der Old-Economy zu finden, dh. Aktionäre, die hohe Dividenden versteuern sind eigentlich genau die falsche Zielgruppe.  

25.06.00 12:51

363 Postings, 8792 Tage deUhwastehnerZinsabschlagsteuer wird nicht von leuten abgeführt...

sondern von z.b. den banken. da die zast anonym abgefuehrt wird, waere das ein guter hebel und knapp daneben, wie viola treffend bemerkte. und im zusammenhang mit der eu-harmonisierung der steuern ist diese diskussion ein alter hut, lediglich: sie scheinen es zustande zu kriegen, wenn die aussis noch ein bisschen gebauchpinselt werden.  

25.06.00 19:01

13436 Postings, 8706 Tage blindfishZum Gleichheitsprinzip...

Du kannst den allgmeinen Gleichheitsgrundsatz (Art.3 GG) hier nicht anwenden, denn es besteht ein Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften (Fonds) und Einzelpersonen (Kleinanleger wie Du und ich).

Zum Nachlesen, Art.3 lautet:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.



Aber ich schließe mich Deiner Meinung an, daß es eine Sauerei ist. Die Fonds nehmen unbeschadet Gewinne mit und sind so immer auf der sicheren Seite. Der längerfristig orientierte Kleinanleger hat mindestens ein Jahr lang das Risiko, daß es sich bei dem von ihm ausgewählten Wert doch um einen Fehlgriff handelt oder eine marktverändernde Situation eintritt. Beispielsweise hatte ich in der Vergangenheit unter anderem PSI im Depot, Kaufkurs ca. 42 Euro. Die Aktie stieg innerhalb Jahresfrist auf über 100 Euro. Was habe ich gemacht? Gehalten, denn (so dachte ich) die Börse ist ja keine Einbahnstraße, Korrekturen sind normal und das Jahr ist noch nicht um. Dann kam im Herbst 99 der Kursrückgang, von dem PSI sich bis heute nicht erholt hat, im Gegenteil. Glücklicherweise bin ich noch zu ca. 42 Euro im Frühjahr rausgekommen. Trotzdem, ein Jahr lang Geld geparkt - Ergebnis: Nullrunde. Obwohl ich PSI immer noch für ein tolles Unternehmen halte, aber die Flut an Neuemissionen (zumindest mit ein Grund) hat es einfach nicht überstanden.

Gruß bf  

   Antwort einfügen - nach oben