In der größten Briefversandaktion der Bundesrepublik bekommen bis zum Jahresende alle in Deutschland gemeldeten Bürger Post vom Fiskus. Das Bundeszentralamt für Steuern begann jetzt mit der Zustellung der persönlichen Steueridentifikationsnummer, die künftig jeden Menschen von der Wiege bis zur Bahre begleiten wird. Dies sei "ein entscheidender Schritt in Richtung des elektronischen Zeitalter", erklärte Steuer-Staatssekretär Axel Nawrath. Die Steuer-ID ist auch eine Voraussetzung für die geplante elektronische Lohnsteuerkarte. Mit dem feststehenden Code werden neue Serviceleistungen der Steuerverwaltung wie das vorausgefüllte elektronische Steuererklärungsformular oder die Verarbeitung elektronischer Belege möglich. Nach Umzügen sollen die Daten einfacher zugeordnet werden können. Insgesamt werden mehr als 80 Millionen Briefe verschickt - das entspricht einem Gewicht von über 1000 Tonnen. Jede Person, ob Säugling oder Greis, die in Deutschland gemeldet ist, erhält den elfstelligen Identifikationscode. Name, Geburts- und Sterbetag Die Steuer-ID ist aus Datenschutzgründen auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Aus der Zahlenkombination können keine direkten Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden. Unter der Nummer werden folgende Daten gespeichert: Familienname, Vornamen, gegebenenfalls frühere Namen oder Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, schließlich der Sterbetag. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach dem Tod gelöscht. Die Bürger müssen die Steuer-ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben. Das bisherige Lohnsteuerverfahren stammt noch aus den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Letztmalig werden für 2010 die alten Karton-Lohnsteuerkarten bereitgestellt |