Auf der HV vom 03.04.2018 wurde u.a. beschlossen, eine Barkapitalerhoehung durch Ausgabe von bis zu 5.324.000 Aktien durchzuführen. Die Frist hierzu läuft gem. Text der HV-Einladung nach 6 Monaten, und somit am 02.10.2018, ab:
"Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss, 50.000 neue Stückaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach diesem Zeitraum ist nicht zulässig. Der Vorstand soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Fristen eingehalten werden."
Auch wenn die Herren vom Schopenstehl bekanntermaßen viel Zeit haben, müsste die Ankündigung der Kapitalerhoehung unter Berücksichtigung der 14-taegigen Bezugsfrist bis spätestens Mitte September erfolgen. Es verbleiben somit noch ca. 5 Wochen, bis wir hierzu Klarheit haben sollten... |