gab es vor jahren bereits einen artikel, der mir zu denken gibt:
http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/.../depot/0/index.html
HANDELSBLATT, Montag, 25. Juli 2005, 10:50 Uhr Anfechtungsklagen bedrohen dringend benötigte Kapitalaufstockung
Leica scheint unter die Räuber gefallen
Von Thomas Stölzel
Beim Kamerahersteller Leica in Solms spielt sich ein Machtkampf zwischen dem Vorstand und fünf Kleinanlegern ab, von denen einige nur ein einziges Papier halten. Sie wollen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung prozessieren, die diese zur Rettung des finanzschwachen Traditionsunternehmens gefasst hatte. Beim Landgericht Limburg haben die Gegner Anfechtungsklagen eingereicht.
DÜSSELDORF. Mit weit über 90 Prozent der Stimmen hatte die Hautversammlung am 31. Mai für einen Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung gestimmt. Vor allem die zwei Hauptaktionäre, der französische Luxuskonzern Hermès International SCA und die österreichische ACM Projektentwicklung, sollen demnach das Gros der benötigten 23 Mill. Euro aufbringen. Aber auch jeder andere Aktionär könne sich beteiligen, sagte ein Leica-Sprecher. Jedoch wollen Hermès und ACM erst zahlen, wenn die Klagen vom Tisch sind. Nun drängt die Zeit, denn die Kapitalmaßnahmen sind nur bis zum 31. August möglich. Leica-Chef Josef Spichtig sieht keine Alternative.
Aus dem Leica-Umfeld heißt es, bei den opponierenden Anlegern handele es sich teilweise um so genannte Berufsaktionäre, auch räuberische Aktionäre genannt. Solche Aktionäre fechten massenhaft Hauptversammlungsbeschlüsse an, oft um die Gesellschaften unter Druck zu setzen. Anschließend lassen sie sich die Klagen von den Hauptaktionären abkaufen – verschleiert, um nicht wegen Erpressung belangbar zu sein. ´
Unternehmen, die wie Leica in finanziellen Nöten steckten, stünden solchen Praktiken fast machtlos gegenüber. Bis die Klagen durch die Instanzen gegangen sind, vergingen mehrere Jahre. Meist strebten die Unternehmen deshalb einen Vergleich an sagt Harald Petersen, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Oft ist das dann mit einer Zahlung verbunden. Der Kamerahersteller ging aber einen unüblichen Weg: Er gab die Kläger-Namen preis.
Peter Eck, einer der fünf opponierenden Anleger, behauptete gegenüber dem Handelsblatt, er klage im „Auftrag eines amerikanischen Hedge-Fonds“. Den Namen seines angeblichen Auftraggebers nannte er nicht. Dessen Anteil an Leica liege knapp unter fünf Prozent – der Grenze, ab der Beteiligungen der Börsenaufsicht gemeldet werden müssen, sagte er.
Eck forderte, dass die Aktionäre die Bezugsrechte an den neuen Leica-Aktien frei handeln können. Denn diese seien zunächst kaum verkäuflich, da sie bei Ausgabe noch keine Börsenzulassung besitzen. Diese Tatsache schrecke Kleinanleger vom Kauf ab, und so würden die neuen Anteile statt dessen von den Hauptaktionären übernommen. Diese könnten damit ihren Aktienbestand bis über die Squeeze-out-Grenze aufstocken und dann die Kleinanleger zwangsweise aus der Gesellschaft ausschließen.
Unter den fünf Klägern ist eine offenbar ebenfalls in dem Geschäft nicht unbekannte EO Investors GmbH. Auch EO Investors könne zu den Berufsaktionären gezählt werden, sagt ein Szene-Kenner. Dem Bundesanzeiger zufolge war das Unternehmen zuletzt unter anderem an Anfechtungsklagen gegen Hoechst, Kennametal Hertel und Senator Entertainment beteiligt. EO Investors war weder über die Telefonauskunft noch über eine Website auffindbar.
Ab November, wenn das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft tritt, soll allerdings Schluss mit derartigen Klagen sein. „Der Sumpf muss trockengelegt werden“, sagt Theodor Baums, maßgeblicher Entwickler des Gesetzes und Juraprofessor in Frankfurt. In der Regel erwirkten Berufsaktionäre einen Vergleich mit dem Hauptaktionär. Profitabel werde das Geschäft für sie meist erst, wenn sie Kosten, beispielsweise für Gutachten und Anwalt, geltend machen könnten.
Leica bestätigte Vergleichsverhandlungen mit den fünf Aktionären. Der Sprecher des Kamerabauers sagte: Es komme nur eine Lösung in Betracht, von der alle Kleinaktionäre – nicht nur die klagenden – etwas haben.
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