Bundesverfassungsgericht Karlsruhe verbietet NPD-Demonstration endgültig
Die von der NPD für heute geplante Demonstration in Berlin ist vom Bundesverfassungsgericht endgültig verboten worden. Die rechtsextremistische Partei hatte das Bundesverfassungericht angerufen, nachdem bereits das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltunggericht Berlin das von den Innenbehörden verhängte Verbot bestätigt hatten.
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Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Verbot des NPD-Aufmarsches
Berlin (ddp). Der von der rechtsextremen NPD für Samstag in Berlin-Wedding geplante Aufmarsch darf nicht stattfinden. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte am Freitagabend das polizeiliche Verbot, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Es wurde erwartet, dass die NPD nunmehr das Oberverwaltungsgericht (OVG) anruft.
Bei der Demonstration sei davon auszugehen, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht wird, begründete das Gericht seinen Beschluss. Das Motto «Berlin bleibt deutsch» ziele darauf, eine feindselige Haltung gegen in Berlin lebende Ausländer islamischer Glaubenszugehörigkeit, insbesondere gegen Mitbürger türkischer Herkunft zu schüren.
Zudem bestehe ein Zusammenhang zu dem Musikstück der Gruppe «Landser» mit dem Titel «Berlin bleibt deutsch», das mit dem Motto der Veranstaltung identisch sei. Das Kammergericht habe die drei Bandmitglieder zu teilweise langjährigen Haftstrafen wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Musikstück und das Motto der Veranstaltung wiesen einen direkten Bezug zur NS-Vergangenheit auf. Mit dem Aufruf «Berlin bleibt deutsch» ende der Tagesbefehl Adolf Hitlers vom 16. April 1945. (VG 1 A. 262.04)
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PS Zum Glück haben wir Richter - Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Berlin - die sich eben nicht nur an "Berlin bleibt deutsch" orientieren, sondern über den Tellerrand hinausschauen und die Kausalitäten erkennen (wollen)!
Dies kann man nicht von jedem User in einem Internet-Forum erwarten - vor allem nicht das "wollen"! |