Prüft die Bücher und ist dazu verpflichtet, wenn er Fehler oder betrügerische Buchungen findet, diese den Behörden zu melden. Das haben die getan. Dafür sind die da. Der Anleger soll durch die Prüfung wissen, ob alles richtig ist.
Dann legt der WP (hier EY) die Unterlagen dem Aufsichtsrat mit dem Ergebnis vor. Wenn der Aufsichtsrat mit dem Vorstand von WC dann die Sache begründet, auch wenn es zweifelhaft ist, kann ein WP eine Anzeige bei der Behörde stellen und unter Vorbehalt ein Testat zum Jahresabschluss ausstellen, aber er muss darauf explizit hinweisen.
Wenn man als Aktionäre Geld von EY haben will, dann müsst ihr nur prüfen, ob EY bei der dafür entscheidenden Hauptversammlung oder im amtlichen Jahresabschluss - die Aktionäre sehen meisten nur die Firmenversion - ein expliziter Nachweis auf Ungereimtheiten vermerkt wurde. Wenn das nicht der Fall ist, dann kann man von EY Schadensersatz verlangen.
Keine Ahnung wie das bei WC genau ist. Ich gucke mir nicht alle Daten an. Die Zeit ist mir zu Tschade, weil ich gerade Urlaub habe. |