Entsprechend dem Klageentwurf ist es dann im Mai 2008 in Neu-Ulm zu einem Aufsehen erregenden Deal: Amatech-Insolvenzverwalter Manstein habe die Amatech Automation GmbH einschließlich aller RFID-Exklusivlizenzen an die Smartrac IP B.V. verkauft, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Smartrac N.V., und zwar zu einem Preis von 10.000 Euro. Der heutige Smartrac-Aufsichtsrat Manfred Rietzler sei zu diesem Zeitpunkt Direktor der Smartrac N.V. gewesen, die als Geschäftsführerin der Smartrac IP B.V. fungiert habe. Gleichzeitig habe sich Smartrac in dem Kaufvertrag verpflichtet, 405.000 Euro in das Vermögen der Amatech Automation GmbH einzuzahlen, um laut Insolvenzplan 95 Prozent der Verbindlichkeiten zu begleichen. Mit rund 331.000 Euro habe Insolvenzverwalter Manstein dabei den größten Anteil der Summe als Vergütung erhalten.
Ein Bedarf an 137 Millionen elektronischen Pässen
Nach Berechnungen des Klägers Finn waren die Lizenzen für 118 Patente, die auf diese Weise an Smartrac gelangten, aber nicht 10.000 Euro, sondern mehr als 183 Millionen Euro wert. Seine Anwälte stützen ihre Kalkulation unter anderem auf eine Studie der US-Unternehmensberatungen Acuity, die allein bei elektronischen Pässen den jährlichen Bedarf in den von den Patentrechten erfassten Ländern auf 137 Millionen Stück schätzt. Für elektronische Bankkarten hat die US-Beratungsgesellschaft Frost & Sullivan White Paper bis zum Ende des Patentschutzes im Februar 2017 einen Bedarf von 1,1 Milliarden Stück errechnet. 10 Cent betrage die Lizenzgebühr pro Stück bei Pässen und Ausweisen, 5 Cent sind es bei Bankkarten.
Auf rund 156 Millionen Euro addieren Finns Anwälte von der Kanzlei Hanselaw Hammerstein und Partner den aus den entgangenen Lizenzgebühren entstandenen Vermögensverlust. Finns Klage auf Schadenersatz zielt darauf ab, dass die Summe in die Insolvenzmasse der Amatech AG gezahlt werden soll, an deren sonst so gut wie wertlosen Aktien er immer noch rund 26 Prozent hält. Der aktuelle Kurs der Amatech-Aktie liegt bei etwa 3 Cent.
Sollte das Landgericht Memmingen den Antrag auf Prozesskostenhilfe nach Prüfung des Falles bewilligen und die Klage teilweise erfolgreich sein, geriete der Amatech-Insolvenzverwalter in eine prekäre Situation: Er müsste bekannt geben, dass der insolventen Amatech AG ein unerwarteter Geldsegen ins Haus stünde - sofern er als beklagter Insolvenzverwalter einen möglichen Prozess verlieren sollte.
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