...welches wg. eines Patentanspruchs, der ggfls. nicht einmal begründet ist, den Kontrahenten zwecks Beilegung mit über 20% am gesamten Unternehmen beteiligt. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen...
Alles steht und fällt mit den Gläubigern. Denn das sind nach dem Berichtstermin die Kräfte, die über Wohl oder Übel entscheiden.
Geht es bei den letzten Verhandlungen (z.B. Insolvenztabelle Nr.153) nur um die Höhe der Forderungen, folgt mit Sicherheit ein Schlusstermin. Und das wäüre es dann gewesen.
Einzige Chance: Gläubiger können jetzt noch ins Boot geholt werden und reichen selbst einen Inslvenzplan über den IV bei Gericht ein.
Aber ob der dem Gewurtschtel dann auch zustimmt? Ich glaube nicht... |