Hinsichtlich der 5 Jahre steht noch folgendes im Beschluss:
"Am 21. Februar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine Aktienrückkaufpolitik beschlossen. Darauf basierend soll - vorbehaltlich der erforderlichen Hauptversammlungsermächtigung - der zukünftige Free Cash Flow des Industriegeschäfts (nach möglichen kleineren M&A-Transaktionen), der über die Dividendenausschüttungsquote von ca. 40% des Group Net Income hinausgeht, zur Finanzierung von Aktienrückkäufen verwendet werden, mit dem Ziel, diese Aktien einzuziehen. Vor diesem Hintergrund soll eine neue, bis zum 6. Mai 2030 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz beschlossen werden."
Dieser Passus ist als Absichtserklärung zu verstehen, mittels deren man in den nächsten 5 Jahren die Absicht hat, denjenigen Teil des Free Cash Flow des Industriegeschäfts für Aktienrückkäufe in der Zukunft zu verwenden, der über die Dividendenausschüttungsquote von ca. 40 Prozent des Group Net Income hinausgeht.
Dieser Passus gilt nicht für die in 2025 beschlossenen 5 mrd Euro, sondern ist als daneben stehend anzusehen. Die 5 jährige Befristung gilt also für diesen Passus. |