Soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben und

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neuester Beitrag: 30.10.02 13:20
eröffnet am: 18.10.02 11:25 von: Apfelbaumpf. Anzahl Beiträge: 12
neuester Beitrag: 30.10.02 13:20 von: mod Leser gesamt: 1913
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18.10.02 11:25

4971 Postings, 8658 Tage Apfelbaumpflanzer Soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben und

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18.10.02 11:26

1107 Postings, 8636 Tage commoKommt auf die Ablösesumme an o.T.

18.10.02 11:26

16763 Postings, 8275 Tage ThomastradamusWie soll man das ohne Infos beurteilen? o.T.

18.10.02 11:36

25196 Postings, 8575 Tage modIch versteh das so:

- Ein Arbeitsvertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen
  aufgehoben.
- Der vorherige Arbeitgeber (AG) winkt bereits mit einem
  neuen Arbeitsvertrag.

Richtig so?
Dann kommt es doch in erster Linie darauf an,
was der alte AG bietet
hinsichtlich
Arbeitsplatz, Bezahlung, Betriebsklima usw.

Normalerweise verlässt man ja keinen sehr guten
Arbeitsplatz und wechselt.
Wenn das allerdings ein Irrtum war, dann
nichts wie zurück und nach Möglichkeit
eine Abfindung mitnehmen.
Zögerliche Haltung zeigen, erst wechseln,
wenn der neue Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorliegt.

Viel Erfolg
m.  

18.10.02 11:40
du verstehst mich einfach :-)

Zusammenfassung:

- Alter Arbeitsplatz war scheisse - nach einhelliger Meinung aller Kollegen haben sich die Verhältnisse extrem gebessert (neue Führung)

- Jetztiger Arbeitgeber plötzlich knapp an Pleite

- Abfindung 4.5 Monatsgehälter

- Bezahlung alter Arbeitgeber etwas besser

- Job beim alten nicht ganz so abwechsulungsreich und interessant aber trotzdem ok.



Grüße

Apfelbaumpflanzer  

18.10.02 11:47

16763 Postings, 8275 Tage ThomastradamusUnterschreiben!

4,5 Monatsgehälter sind super. "Normal" sind 0,5 je Arbeitsjahr.

Gruß,
T.  

18.10.02 11:52

25196 Postings, 8575 Tage mod Apfelbaumpflanzer

4,5 Monatsgehälter entsprechen
arbeitsrechtlich einer Betriebszugehörigkeit
von 4,5 bis 9 Jahren (je nach Gericht).
Neuen Vertrag unterschreiben und dann
Aufhebungsvertrag.
Den neuen Vertrag könnte man notgedrungen
noch vor Antrag fristgemäss kündigen.
Allerdings die Kündigungsfristen beim neuen
Vertrag sind jetzt kürzer. Keine Probezeit
akzeptieren, da ja bereits bekannt.

Viele Grüsse
m.  

18.10.02 11:56

4971 Postings, 8658 Tage Apfelbaumpflanzerdanke für die Tips o.T.

18.10.02 11:58

25196 Postings, 8575 Tage modWichtig:

18.10.02 12:15

16763 Postings, 8275 Tage ThomastradamusZeugnisse sind (vordergründig) immer

positiv! ;-)

Guter Link übrigens!

Gruß,
T.  

30.10.02 12:23

4971 Postings, 8658 Tage Apfelbaumpflanzergerade unterschrieben o. T.

30.10.02 13:20

25196 Postings, 8575 Tage modViel Erfolg, Apfelbaumpflan. o. T.

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