Vetrags kündigung

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neuester Beitrag: 24.09.07 12:08
eröffnet am: 24.09.07 09:45 von: kinderleicht Anzahl Beiträge: 16
neuester Beitrag: 24.09.07 12:08 von: kinderleicht Leser gesamt: 2859
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24.09.07 09:45

464 Postings, 6714 Tage kinderleichtVetrags kündigung

kann man von jeden vetrag zurück treten innerhalb eine  woche ?????  

24.09.07 09:47

7953 Postings, 6561 Tage Skyline2007

24.09.07 09:48

464 Postings, 6714 Tage kinderleichttolle antwort

24.09.07 09:49

1798 Postings, 8576 Tage RonMillerda mußt schon paar details rausrücken,

wenn dir da jemand auskunft geben soll  

24.09.07 09:49
1

13011 Postings, 7195 Tage WoodstoreWeils so im BGB steht!

Außer fernmündlich geschlossene Verträge z.b. per tel. oder mail, online
usw.da hast glaubsch 14 Tage Zeit für Widerspruch

Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.  

24.09.07 09:50
1

6342 Postings, 6369 Tage ChillySelbst schuld,

mußt auch nicht andere für Dich die Arbeit machen lassen. Gibt so was wie "google" - schon gehört?

Heute: Generelles Rücktrittsrecht von geschlossenen Verträgen
Allgemein verbreitet ist das Märchen, man habe bei einmal geschlossenen Verträgen ein gesetzlich garantiertes Rücktrittsrecht. Dieser Mythos hält sich äußerst hartnäckig. Häufig wird dabei von einer Frist von einer oder zwei Wochen ausgegangen, in der man zum Beispiel seinem Vermieter erklären kann, dass man die angemietete Wohnung nun doch nicht mehr mieten möchte. Oder es wird davon ausgegangen, dass man innerhalb dieser Frist das gekaufte Auto dem Händler wieder auf den Hof zurückstellen kann. Viele glauben, dass dann der Vertrag einfach rückgängig gemacht wird.

Dies ist eine absolute Fehleinschätzung, die im Einzelfall kostspielige Konsequenzen haben kann. Deswegen nun einige Anmerkungen zur tatsächlichen Rechtslage:

Ganz grundsätzlich gilt, dass man sich an einmal geschlossene Verträge halten muss. Es gilt der Rechtssatz : Pacta sund servanda, oder übersetzt: Verträge muss man halten.

Aus dem Vertragsschluss ergeben sich für beide Vertragsparteien bestimmte Rechte und Pflichten. So ist z.B. der Käufer eines Autos verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und das Fahrzeug abzunehmen. Im Gegenzug ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum am Fahrzeug zu verschaffen. Hält sich der Käufer grundlos nicht an diese Verpflichtung, riskiert er, auf Abnahme und Zahlung oder auf Schadenersatz gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.

Zwar gewähren viele Einzelhändler ein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht innerhalb von zwei Wochen. Dabei handelt es sich jedoch um ein reines Kulanzangebot des Vertragspartners. Rechtlich verpflichtet, die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzunehmen und im Gegenzug den Kaufpreis zu erstatten, ist der Einzelhändler nämlich nicht.

Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle: So gibt es z.B. bei Haustürgeschäften, bei verschiedenen Darlehen oder bei Fernabsatzverträgen (z.B. Käufe im Internet) ein Rücktrittsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten.

Eine weitere Ausnahme findet sich im Kaufrecht. Beim Kaufvertrag kann der Käufer bei Mängeln am gekauften Gegenstand vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer zweimal vergeblich versucht hat, die Mängel zu beseitigen.

Grundsätzlich muss man sich aber an einmal geschlossenen Verträge halten. Man sollte sich deshalb vor Vertragsabschluss gut überlegen, ob man z.B. eine Wohnung tatsächlich mieten möchte. Ansonsten riskiert man nämlich, vom Vertragspartner auf den so genannten Erfüllungsschaden, oder auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Die finanziellen Konsequenzen eines daraus resultierenden Rechtsstreits können jedoch gravierend sein. Vorsicht beim Vertragsabschluss ist also geboten.

http://www.123recht.net/article.asp?a=9693

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Leben und leben lassen - gibt's das bei ARIVA?

NÖ !  

24.09.07 09:50

61594 Postings, 7693 Tage lassmichreinNormalerweise hast Du ein Widerspruchsrecht von 14

Tagen.... Am besten schriftlich per Einschreiben.

 


Immer schön locker durch die Hose atmen !! 

 

24.09.07 09:53

464 Postings, 6714 Tage kinderleicht@ mister Chilly

danke man macht was aus hiflichkeit, freundlichkeit wozu haben wir diese formum nur die andere zu beleidigen, manche aber schon
trozdem danke.  

24.09.07 09:54

61594 Postings, 7693 Tage lassmichreinÖhm - Chili... Kommt auf den Vertrag an... ;)

z.B. Versicherungsverträge: (§ 5 a VVG) : Verbraucher können ohne Angabe von Gründen widerrufen: bei Lebensversicherungen bis 30 Tage nach Abschluss (§152), bei allen anderen Versicherungsverträgen mit einer Frist von 14 Tagen (§8).

 


Immer schön locker durch die Hose atmen !! 

 

24.09.07 09:55
1

61594 Postings, 7693 Tage lassmichreinVielleicht sollte der Threaderöffner mal ansagen

um was für einen Vertrag es sich handelt... Versicherungsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag.........

 


Immer schön locker durch die Hose atmen !! 

 

24.09.07 09:56
1

50950 Postings, 7659 Tage SAKUAuf diese vor info strotzende &

extrem präzise Frage gibt es nur eine Antwort:

Ja
Nein
Vielleicht
Nur bumsen


Fuck!! Hab meine Signatur verloren...  

24.09.07 09:57
1

61594 Postings, 7693 Tage lassmichrein"Hinten links" hassu vergessen ! ;)

 


Immer schön locker durch die Hose atmen !! 

 

24.09.07 10:01

464 Postings, 6714 Tage kinderleichtdas geht um

ein Anzeigenauftrag für die Veröffentlichung einer Fotochifferanzeige würde abgeschlosen am 22.09.2007  

24.09.07 10:04

464 Postings, 6714 Tage kinderleichtda steht

"Dieser Anzeigevertrag ist Für den Kunden und Media verbinlich gemeß §145 BGB  

24.09.07 10:12
4

61594 Postings, 7693 Tage lassmichreinIn dem Fall ist mit Widerspruch natürlich Essig ;)

Aber vielleicht meldet sich ja doch die ein oder andere Dame, dann hat sichs doch gelohnt ;)

 


Immer schön locker durch die Hose atmen !! 

 

24.09.07 12:08

464 Postings, 6714 Tage kinderleicht@lassmichrein

was bedeutet das genau was sagt dan die BGB145 ich weis ich habe selber gelesen aber nicht so genau verstanden  

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