den ich da gehört habe, als ich über hessisches staatsgebiet fuhr, nachzuhören in hr-info:
thema patentrechte:
apple hat sich zum beispiel patentieren lassen, dass man mit 2 fingern auf einem bildschirm ein bild auseinanderziehen und damit vergrößern kann. unmöglich? anscheinend nicht. die bewegung und die damit verbundene software, die an sich nicht patentiert werden kann ist ein funktionsteil eines ganzen, dass nur so funktionieren kann ...
deutschland ist wohl das patentrechtstreitland nummer eins, auch für ausländische firmen. wie ich schon mal vermutet habe und das hat der bericht so bestätigt, wird hier nicht die technische seite geprüft, sondern die rechtliche situation des patents, letztlich die formalseite.
insofern mag hier viel diskutiert werden, was die technischen details betrifft, die gesamtsituation ist wohl die entscheidende. und wenn das em in seinem grundarrangement so funktioniert, weil die einzelnen teile so angeordnet und in der gesamtfunktion patentiert wurden, dann ist es auch geschützt.
so habe ich den bericht verstanden. selbstverständlich wird es andere überzeugungen dazu geben, aber mich hat der bericht im radio überzeugt. |