Für die am kommenden Mittwoch, 15.05.2019, um 11.00 Uhr anstehende Versteigerung der Tochtergesellschaft in Hongkong habe ich noch einmal die mehrfach vorgenommene Änderung der Verwendung eines evtl. Verwertungserlöses herausgesucht. Mal schauen, ob es für die wenigen Aktionäre, welche die 295.791 Inhaberaktien mit der WKN A2BPG1 (hiervon düften ca. 85% im Besitz der Deutschen Balaton AG sein) halten, doch noch einen Verwertungserlös gibt. Der Verzicht von bevorrechtigen Forderungen der Deutschen Balaton AG im Zuge des Insolvenzverfahrens und die im Laufe der Zeit stärkere Betonung der Auszahlung von evtl. Verwertungserlösen an die Altaktionäre mit der WKN A2BPG1 könnten zumindest ein Indiz dafür sein. In einigen Tagen wissen wir mehr...
Gem. der Ad-hoc-Meldung vom 19.08.2015 "Finanzielle Sanierung geplant" sollten zunächst die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger einen etwaigen Erlös bekommen, von Auszahlungen an Aktionäre war zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede:
Ferner sieht der gegenwärtige Entwurf des Insolvenzplans die Liquidation der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, der Gui Xiang Industry Co. Ltd, vor. Diese soll unabhängig von der durch die Gesellschaft neu aufzunehmenden Geschäftstätigkeit als Beteiligungsgesellschaft durch einen für die Liquidation beauftragten Dritten durchgeführt werden. Ein etwaiger Erlös aus der Liquidation der Gui Xiang Industry Co. Ltd. mit Sitz in Hong Kong würde an die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer vollständigen Befriedigung verteilt werden. Im Übrigen erhalten die Insolvenzgläubiger nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans eine Quote von voraussichtlich rund 5% nach dem gegenwärtigen Stand der bekannten Forderungen gegen die Gesellschaft. Die vorbezeichneten Maßnahmen sollen der Youbisheng Green Paper AG die Möglichkeit einer neuen gewinnbringenden Geschäftstätigkeit unabhängig von ihren immer noch ungeklärten Vermögens- und Beteiligungsverhältnissen in China ermöglichen.
Gem. der Ad-hoc-Meldung vom 06.07.2016 "Deutsche Balaton erhält Befreiungsbescheid für etwaige Kontrolle über Youbisheng Green Paper AG" war es dann geplant, die Tochtergesellschaft zu versteigern (statt zu liquidieren) und einen etwaigen Versteigerungserlös nach Befriedigung der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger an die Altaktionäre zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Inolvenzplans auszukehren:
Darüber hinaus sieht der gegenwärtige Entwurf des Insolvenzplans vor, die Beteiligung an der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, die Gui Xiang Industry Co. Ltd., zu verwerten, möglichst im Wege einer Versteigerung, anstatt die Gui Xiang Industry Co. Ltd. entsprechend den vorherigen Planungen zu liquidieren. Ein etwaiger Verwertungserlös soll nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans nach Abzug von Kosten zunächst an die Insolvenzgläubiger und soweit diese vollständig befriedigt werden konnten, danach an die Altaktionäre ausgekehrt werden. Als Altaktionäre gelten entsprechend dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans die Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans. Sollte eine Versteigerung rechtlich oder tatsächlich unmöglich sein oder sollte sich kein Bieter beteiligen, soll die Gui Xiang Industry Co Limited liquidiert werden.
Gem. der Ad-hoc-Meldung vom 04.01.2017 "Insolvenzeröffnung und voraussichtliches Insolvenzplanverfahren" wurde dann mitgeteilt, dass ein etwaiger Verwertungserlös nach Befriedigung der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger an die Altaktionäre mit der WKN A2BPG1 zum Zeitpunkt der tatsächlichen (etwaigen) Zahlung ausgekehrt werden soll:
Ferner teilen wir mit, dass nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans, die Beteiligung an der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, die Gui Xiang Industry Co. Ltd., zu verwerten sein wird. Ein etwaiger Verwertungserlös soll nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans nach Abzug von Kosten zunächst an die Insolvenzgläubiger, und soweit diese vollständig befriedigt werden konnten, danach an die Inhaber der Stückaktien mit der gegenwärtigen ISIN DE000A2BPG14 ausgekehrt werden. Im Fall der Veräußerung dieser Aktien wird der Anspruch auf Ausschüttung des Verwertungserlöses je Aktie mitübertragen. Dies bedeutet, dass nur derjenige am Verwertungserlös partizipiert, der zum Zeitpunkt der tatsächlichen (etwaigen) Auszahlung des Verwertungserlöses Inhaber von Aktien der Youbisheng Green Paper AG sein wird, die sich auf das gegenwärtige Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 295.971,00 Euro beziehen. Diese Inhaberaktien werden gegenwärtig unter der ISIN DE000A2BPG14 gehandelt. Der Zeitpunkt der Auszahlung eines etwaigen Verwertungserlöses und dessen Höhe sind ungewiss.
So wie im Insolvenzplan beschlossen ist auch die Formulierung im Jahresabschluss 2018 der Gesellschaft (Punkt K: Übernahmerelevante Angaben):
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt EUR 1.577.552,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 295.791 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien, die unter ISIN DE000A2BPG14 gehandelt werden, sowie 1.281.761 Stück Namensaktien mit der ISIN DE000A2LQUJ6, welche nicht an der Börse handelbar sind. Die auf den Inhaber lautenden Aktien mit der ISIN DE000A2BPG14 erhalten nach vollständiger Befriedigung der Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren den weitergehenden Verwertungserlös der Veräußerung oder Liquidation der Tochtergesellschaft Gui Xiang Industry Ltd., Hongkong, oder aus Organhaftungsansprüchen, ausgeschüttet. Nur die im Zeitpunkt der etwaigen Auszah-lung bestehenden Inhaber der Inhaberaktien der Gesellschaft sind an der Ausschüttung des Ver-wertungserlöses teilnahmeberechtigt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 1.577.552,00 vollständig eingezahlt. Jede Aktie an der Youbisheng AG gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn.
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