manchmal einfach und manchmal sehr schwierig feststellbar. Da Menschen im Regelfall nur als Gemeinschaft überleben können muss ein Mörder/Totschläger/Attentäter zwangsweise abnorm sein. Es liegen also entsprechend unserer Norm grundsätzlich temporäre oder permanente Störungen vor. Auch die Nichtzurechnungsfähigkeit ist mindestens eine temporäre Störung. Die feinen Unterschiede welche unsere Justiz da macht sind manchmal hanebüchen. Auf jeden Fall können gute und teure Anwälte auf diesen Ausnahmetatbestände oft eine Strafmilderung bis Freispruch erreichen, billige wesentlich seltener. Total besoffen wirkt sich auch oft mildernd aus ohne dass immer festgestellt werden kann ob das Besäufnis des Täters vor der Tat oder anschließend stattfand. Baut man einen Unfall mit Alkoholeinfluss sollte man richtig total besoffen sein.
Da wir keinem ins Gehirn schauen können, können wir auch nicht eindeutig Motive und Veranlagung des Täters feststellen. Und so dient der Psychokram oft dazu Leute wegzusperren - sie sind angeblich gefährlich - wie z.B. Gustl Mollath oder man hat irrtümlich angeblich gefährliche total gestörte Personen frei rumlaufen lasen (Messerabstecher).
Ich wäre dafür nur die Tat zu beurteilen und nicht die Verfassung des Täters. Dadurch wäre die Strafe manchmal etwas übertreiben, läge aber nicht öfters falsch wie heute und Manipulationen aus politischen und oder wirtschaftlichen Gründen würden wesentlich schwieriger. |