Na das ist doch mal ein Ansatz. Ich finde die Frage nicht naiv, sondern eigentlich logisch. Mit schlauen oder dummen Dienstleistern im Finanzamt hat das auch nichts zu tun.
Kann also meine Aktie die im Minus steht, die ich aber eigentlich nicht verkaufen will, nicht dazu nutzen um einen anderen Gewinn gegenzurechnen, weil man aus irgendwelchen fiktiven Gründen willkürlich Betrug vorgwerfen könnte, nur weil ich den Verlustausgleich nutzen will, der genau dafür da ist ?
Dass ich eine Aktie gleich wieder kaufen kann, ist ja nicht verboten. Der Wertverlust ist ja so oder so real. Ich dachte eben, dass es die Verrechnung genau dafür gibt. Ist ja im Prinzip wie bei einer Abschreibung, ist ja auch nur ein Wertverlust im Buch und trotzdem steuerlich wirksam.
Die Dokumentation wäre kein Problem, muss die Bank ja sowieso alles haben, ob da nun ein neuer Einstandkurs gesetzt wird, ist technisch kein Aufwand. Der Gewinn wäre dann später nur höher und würde ja dann auch auf den neuen Kurs versteuert werden. Macht für den Staat am Ende egal wie es kommt +/- null. |