Steuertipps.de vom 22.12.2006
Ab 2009: 25% Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen soll es ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25% geben. Darauf haben sich Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe geeinigt. Die Regelung ist Bestandteil der Unternehmenssteuerreform. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht, er soll im Februar oder März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.
Das sind die wichtigsten Punkte zur Abgeltungssteuer:
- Die Abgeltungssteuer wird von Zinserträgen, Dividenden, Erträgen aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie allen Veräußerungsgewinnen aus Wertpapierverkäufen einbehalten. Mit der Abgeltungssteuer wird die bestehende Spekulationsfrist von einem Jahr für Kapitalvermögen abgeschafft. Betroffen sein sollen aber erst Kapitalanlagen, die Sie nach dem 31.12.2008 erwerben. Die Abgeltungssteuer gilt nicht für Immobilien. Das bedeutet: Für Haus- und Grundbesitz bleibt es bei der derzeitigen Regelung mit der Spekulationsfrist von zehn Jahren.
- Auf die 25%ige Abgeltungssteuer wird auch Solidaritätszuschlag fällig, sodass sich die Gesamtbelastung auf 26,375% summiert. Ggf. kommt noch die Kirchensteuer hinzu.
- Mit der Abgeltungssteuer wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Damit werden auch Dividenden und auch Veräußerungsgewinne wieder zu 100% versteuert, und nicht wie derzeit nur zu 50%.
- Die Abgeltungssteuer bemisst sich nach dem Bruttoertrag abzüglich Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Darüber liegende Werbungskosten können Sie nur abziehen, wenn Sie wie bisher Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.
- Sparer mit einem persönlichen Steuersatz unter 25% können ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne wie bisher in der Steuererklärung angeben. Wer seine Steuererklärung abgibt, bekommt die Abgeltungssteuer auf seine Einkommensteuer angerechnet – genau wie heute den Zinsabschlag bzw. die Kapitalertragsteuer.
- Wer seine Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angibt, reduziert damit seine gesamten Einkünfte und damit auch den persönlichen Steuersatz. Das kann sich auf die Einkommensgrenze bei volljährigen Kindern oder andere einkommensabhängige Vergünstigungen auswirken.
- Nur inländische Kreditinstitute müssen die Abgeltungssteuer einbehalten. Das bedeutet: Wer ausländische Kapitalerträge hat, muss sie weiterhin in der Steuererklärung angeben.
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