der gesetzlichen Bestimmungen, dürfte hier eher nicht zutreffend formuliert sein. Ebenfalls ist es als recht abenteuerlich zu bezeichnen, dass eine „Rollenprüfstanderkennung“ seitens der Software nicht strafbar wäre, selbst wenn sie das tatsächlich nicht sein sollte, welchen zweckhaften Sinn sollte diese ansonsten erfüllen wollen? Faktischer Betrug liegt aber vermutlich spätestens dann vor, wenn auf einem Rollenprüfstand andere Temperaturzeitfenster eingehalten werden können (wesentlich breitere) als im Realbetrieb, wenn in diesem (Realbetrieb) dann überhaupt auch nur ansatzweise, kaum nutzbare Reinigungs- bzw. Reduktionszyklen, also wesentlich geringere Bandbreiten, überhaupt nur zur Verfügung gestellt werden können, und somit faktisch im Außenbetrieb nur marginal existent sind, bedingt durch einen angeblichen Motorschutzbedarf, auf dem Rollenprüfstand der Motor aber fast ohne jegliches Schutzbedürfnis auskommen kann, um eben optimale Umweltrichtlinien entsprechen zu können. Zusätzlich noch unsauberer wird die ganze Angelegenheit, wenn man dann wissentlich noch von einem sauberen Diesel spricht, und gleichzeitig damit um Kunden wirbt, sich allerdings dabei nur auf die, dem statischen Prüfstand abgewonnenen Bestwerte der katalytischen Reinigungswerte bezogen haben sollte. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird schon nicht aus Jux und Tollerei gehandelt haben, und zeigt gleichzeitig auf, es gibt vermutlich noch ein Paar anständige in diesem lustigen Beamten- Laden, der sich da Bundesrepublik Deutschland nennt. Ausländische Wettbewerber, und hier im speziellen die Amerikaner warten nur darauf, dass Daimler mit seinem ausschließlichen Softwareupdate die Abgaswerte wird abermals, mit Absegnung der Politik als auch der fast ausschließlich virtuell bestehenden Behörde KBA, durch Tricksereien wird „schönmessen“ wollen. Zusätzliche Risiken entstehen durch ein ausschließliches Software Upgrade, bedingt durch die Änderungen des Kraftstoffverbrauches, der evtl. unverhältnismäßig wird ansteigen können, ab 10% des über Herstellerangaben liegenden Verbrauches, darf ein Kunde sein Kfz. dann zurückgeben, siehe Urteil: Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 7. Februar 2013, Aktenzeichen I-28 U 94/12), oder aber bedingt durch die fehlenden Langzeitfahrversuche, etwaige defekte in der Haltbarkeit sich werden einstellen können. Auf ein solches Szenario und Signal wartet Mr. Amerika und die Konkurrenz aus Fernost (China) nur, diese würden sich fortan als ein Wolfsrudel der Geschädigten gebärden wollen, und diverse Schäden an Mensch und Umwelt, könnten dann durch eine deutsche „Ingenieures –Kunst“ der vermutlich technisch, illegalen „Schönfärberei“ verursacht worden sein, die ja nachweislich nicht das einhielt was sie vorgab, somit gerechter Weise einer entsprechenden Entschädigung bedürfen würden. Wird hier keine nachhaltige Toplösung angeboten, die den derzeit bestmöglichen Standards entsprechen wird können (ca. 90% Reduktion), würde sowohl Daimler, als auch die verantwortlichen Politiker, Dobrindt/Hendricks/Merkel, sich als Henker der deutschen Automobilproduktion in die Geschichte einbringen wollen, ob sie das tatsächlich riskieren möchten, ich denke eher nicht, zumal dies nicht zielführend in jeglicher Hinsicht wäre! Geiz ist bestimmt auch mal geil, aber selten auch immer richtig und nachhaltig gut. Dass hier keine Insiderkäufe getätigt werden können, ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass diese verboten sind. Es ist also keine Garantie gegeben, dass die Vorstandsmitglieder zurzeit nicht kaufen wollen, denn haben sie evtl. Kenntnis von einem etwaig anstehenden Auftrag, können sie somit gar nicht kaufen, denn ansonsten wäre dies strafrechtlich, als Insidergeschäfte zu beanstanden, und wer möchte das von uns tatsächlich so erleben wollen? Siehe als Nachweis: Insidergeschäfte, Quelle: http://www.boerse.de/boersenlexikon/Insidergeschaefte |