In dem Berufungsverfahren der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in Koblenz und dem Fernsehsender RTL hat heute der Termin zur mündlichen Verhandung vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichtes Köln stattgefunden. In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die 33. Zivilkammer des Landgerichgs Köln die Schadenersatzklage auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.063.487 Euro überraschenderweise vollumfänglich abgewiesen, weil es der TC Unterhaltungselektronik AG angeblich nicht gelungen sei, die Höhe des entstandenen Schadens konkret zu belegen. Wie die Gesellschaft soeben von ihrem Anwalt erfahren hat, hat der Vorsitzende Richter des 6. Senates in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Berufung Erfolg habe und das erstinstanzliche Urteil aufzuheben sei, da aufgrund des Vortrages der TC Unterhaltungselektronik AG dieser auf jeden Fall ein Mindestschaden entstanden sei, der auch vom Fernsehsender RLT zu ersetzen sei. Zumindest einen solchen Mindestschaden hatte das Landgericht beziffern müssen. Wenn das Landgericht aufgrund der von der TC Unterhaltungselektronik AG eingereichten Unterlagen diesen Mindestschaden nicht hätte beziffern können, so hätte das Gericht eine Beweisaufnahme über die Schadenhöhe durchführen müssen. Da das Landgericht dies unterlassen habe, sei das Urteil jedenfalls aufzuheben. Das Oberlandesgericht wird nun am 15. Februar 2012 eine Entscheidung verkünden. Es ist aufgrund der erteilten Hinweise davon auszugehen , dass das Overlandesgericht insoweit einen Auflagen- und Beweisbeschluss verkünden wird.
Zu Beachten ist der untere Abschnitt. am Mittwoch entscheidet das Gericht über das weitere vorgehen, selbst bei einer Ablehnung der Revision wird sich der Kurs nicht nach unten bewegen, wieso auch? Kaufinteresse war bisher nicht da! Operative Geschäft läuft ja auch noch! also wäre dann die Bewertung von unter 500.000€ immernoch gerechtfertigt bzw. zu gering.
Insgesamt ein klasse Chancen-Risiko-Verhältnis bei Kursen unter 1€ :) |