Der Fall Susanna-Täter ohne Reue

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neuester Beitrag: 25.04.21 13:09
eröffnet am: 10.07.19 10:00 von: Muhakl Anzahl Beiträge: 3
neuester Beitrag: 25.04.21 13:09 von: Stefanieovlpa Leser gesamt: 1693
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5283 Postings, 2149 Tage MuhaklDer Fall Susanna-Täter ohne Reue

10.07.19 10:03

5283 Postings, 2149 Tage MuhaklEinfach Traurig



Täter ohne jede Gefühlsregung

Von  Julian Staib,  Wiesbaden
-Aktualisiert am  10.07.2019-06:41  
 
Ali B. am 2. Juli im Gerichtssaal  

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Ali B. am 2. Juli im Gerichtssaal  Bild: AFP  

Die Gutachterin erkannte in Ali B. eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen“: Im Prozess schilderte er, wie er Susanna F. tötete – als würde er beschreiben, wie man eine Spargelsuppe zubereitet. Heute wird das Urteil erwartet.




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Das Landgericht Wiesbaden verkündet an diesem Mittwoch das Urteil im Fall der getöteten Vierzehnjährigen Susanna F. aus Mainz. Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche lebenslange Haft für den angeklagten Ali B. beantragt, außerdem forderte sie die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld und forderte das Gericht auf, sich eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Diese würde dann zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.



Julian Staib



Julian Staib  

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.


F.A.Z.  



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Der angeklagte 22 Jahre alte Iraker B. hatte den Mord an Susanna bereits bei seiner Festnahme im Sommer des vergangenen Jahres gestanden und tat das abermals zu Prozessbeginn. Die Vergewaltigung aber bestritt er; der Geschlechtsverkehr soll einvernehmlich erfolgt sein. Die Staatsanwaltschaft hält das aufgrund mehrerer Zeugenaussagen für unglaubwürdig. Als Mordmerkmale nannte sie die Verdeckung der Straftat sowie Heimtücke.

B. soll Susanna demnach in einem Vorort von Wiesbaden vergewaltigt und ermordet haben. Anschließend soll er die Leiche in einem Erdloch vergraben haben. Im Gericht wurde eine Aufnahme der rund sechsstündigen Vernehmung von B. aus dem Juni 2018 gezeigt. Darin stellte er akribisch und ohne erkennbare Reue Details der Tötung nach. „Als würde er die Zubereitung einer Spargelsuppe beschreiben“, sagte die Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter in ihrem Plädoyer am vergangenen Mittwoch. Eine Gutachterin hatte dem Angeklagten eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen“ attestiert.

„Hier kann man machen, was man will“

Einer früheren Freundin von B. zufolge, die vor Gericht als Zeugin aussagte, soll der Angeklagte über Deutschland gesagt haben: „Hier kann man machen, was man will.“ Frauen bezeichnete er demnach als „Huren“ und als „Schlampen“. Für ihn seien Mädchen Freiwild, „das man benutzen und dann wegwerfen kann“, sagte Staatsanwältin Kolb-Schlotter. Die frauenverachtende Einstellung des Angeklagten sei nicht kulturell begründet, sondern sei „Ausdruck einer dissozialen Persönlichkeit“. Es handele sich nicht um die Tat eines traumatisierten Flüchtlings, sondern um diejenige eines Schwerstgestörten.







Der Angeklagte Ali B. am Dienstag im Verhandlungssaal


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Prozess im Fall Susanna F. :  

Es bleiben offene Fragen













Video: AFP  

B. war mit seiner Familie im Herbst 2015 aus dem Nordirak nach Deutschland gekommen, im September 2016 stellten sie einen Asylantrag, dieser wurde nur drei Monate später abgelehnt. Eine Klage dagegen war bis zur überhasteten Ausreise der Familie in die Heimat nach dem Mord an Susanna nicht entschieden. Aus dem Nordirak wurde B. dann innerhalb weniger Tage unter rechtlich fragwürdigen Umständen von der Bundespolizei und deren Präsidenten Dieter Romann persönlich zurückgeholt.






 

10.07.19 16:27

5283 Postings, 2149 Tage MuhaklUrteil: Lebenslänglich

Chronologie des Verbrechens
•Dienstag, 22.5.18 Susanna kommt nicht nach Hause. Nach Erkenntnissen der Ermittler wird sie abends oder in der Nacht vergewaltigt und umgebracht.
•Mittwoch, 23.5.18 Die Mutter meldet sie bei der Polizei am Wohnort in Mainz als vermisst.
•Dienstag, 29.5.18 Eine Bekannte von Susanna sagt der Mutter, dass das Mädchen tot sei und ihre Leiche an einem Bahngleis liege. Die Mutter wendet sich an die Polizei in Mainz und Wiesbaden. Die Beamten befragen die Hinweisgeberin zunächst nicht, weil sie auf Kurzurlaub mit ihrer Mutter ist.
•Mittwoch bis Samstag, 30.5. bis 2.6.18 Die Polizei setzt bei der Suche unter anderem einen Hubschrauber ein, findet aber nichts. Der 21 Jahre alte Ali B. fliegt mit seiner Familie am 2.6. von Düsseldorf zunächst nach Istanbul. Von dort aus fliegt er in den Nordirak.
•Sonntag, 3.6.18 Ein Jugendlicher aus Ali B.s Flüchtlingsunterkunft nennt den möglichen Tatort und Ali B. als möglichen Täter.
•Montag bis Mittwoch, 4.6. bis 6.6.18 Zwischen 300 und 400 Polizisten sind inzwischen mit dem Vermisstenfall beschäftigt. Am Mittwoch wird eine weibliche Leiche neben einem Bahngleis gefunden.
•Donnerstag, 7.6.18 Die Polizei gibt bekannt, dass Susanna tot ist. Sie wurde vergewaltigt und ermordet.
•Freitag, 8.6.18 Ali B. wird am frühen Morgen von kurdischen Sicherheitskräften im Nordirak festgenommen.
•Samstag, 9.6.18 Die Bundespolizei geleitet Ali B. in einer Lufthansa-Maschine von Erbil nach Frankfurt am Main. Von dort wird er zur Vernehmung nach Wiesbaden gebracht. Bei der Aktion ist auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann dabei.
•Sonntag, 10.6.18 Ali B. kommt in Untersuchungshaft. Bei seiner Vernehmung gesteht er die Tötung von Susanna. Eine Vergewaltigung des Mädchens bestreitet der zur Tatzeit 21 Jahre alte Mann.
•Dienstag, 3.7.18 Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft teilt mit, dass Ali B. auch die Vergewaltigung einer Elfjährigen zur Last gelegt wird. Am 12.7. ergeht gegen ihn wegen dieser Tat ein weiterer Haftbefehl.
•Donnerstag, 27.9.18 Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Rückführung von Ali B. aus dem Nordirak gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung.
•Mittwoch, 23.1.19 Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ali B. wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna. Als Mordmerkmal wird von der Staatsanwaltschaft Heimtücke angegeben. Am selben Tag wird das Ermittlungsverfahren gegen den Bundespolizeipräsidenten eingestellt.
•Freitag, 8.2.19 Der Auftakt des Mordprozesses gegen Ali B. wird auf den 12. März festgelegt.
•Freitag, 22.2.19 Das Wiesbadener Landgericht erhebt eine weitere Anklage gegen Ali B., in der es um die mehrfache Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens geht. Dieser Prozess soll am 19. März beginnen.
•Dienstag, 12.3.19. Unter großem öffentlichen Interesse wird die Verhandlung vor dem Wiesbadener Landgericht eröffnet und die Anklage verlesen. Ali B. gesteht, das Mädchen erwürgt zu haben. Die Vergewaltigung bestreitet er. Er entschuldigt sich bei den Eltern des Opfers.
•Dienstag, 19.3.2019 Parallel zum Mordprozess im Fall Susanna beginnt gegen Ali B. vor dem Landgericht ein Prozess wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen. Die Öffentlichkeit wird von dem Verfahren ausgeschlossen.
•Mittwoch, 27.3.2019 Bei einem Ortstermin zeigt der Angeklagte den Tatort, wo er mit Susanna in der Nacht ihres Todes war. Die Leiche der 14-Jährigen war in einem Waldstück neben der Bahnstrecke nahe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim in einem Erdloch vergraben gefunden worden.
•Mittwoch, 26.6.2019 Nach Einschätzung einer Gutachterin sind von dem Angeklagten weitere schwere Sexualstraftaten zu erwarten. Die Expertin bescheinigt dem irakischen Flüchtling eine schwere Persönlichkeitsstörung.
•Dienstag, 2.7.19 Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine lebenslange Haftstrafe für Ali B.. Die Anklagevertretung beantragt zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit so gut wie ausgeschlossen. Die Verteidigung verzichtet auf einen Strafantrag.
•Mittwoch, 10.7.2019 Nach rund vier Monaten Verhandlungen wird das Urteil vor dem Wiesbadener Landgericht im Mordfall Susanna gesprochen.
 

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