Grundsätzlich haben Checkit und Fluffy das wesentliche bereits gesagt. Hier nur noch einige Ergänzungen von mir. Da Du ja Enkel hast, gehe ich davon aus, daß Du vielleicht verheiratet bist. Wenn ja, sollte Dein Depot auf Eheleute lauten, denn so verdoppelt sich Deine Freigrenze auf 1.999,99 DM. Die Kinder (bzw. Enkelkinder) haben grundsätzlich auch diese Freigrenze, aber nur 999,99 DM. Der Grundfreibetrag (Eingangsbetrag ab dem Einkommensteuer anfällt) beträgt aber für 2000 13.499,00 DM. Da die Kinder keine Versicherungen zahlen, kommt zu diesem Grundfreibetrag noch ein Pauschbetrag in Höhe von 108,00 DM. Das heißt also, wenn Spekulationsgewinne in Höhe von 13.608,00 DM angefallen sind, entsteht eine Einkommensteuer von sage und schreibe 12,00 DM. Im Vergleich dazu, bei einem Steuersatz von 30 % macht das ca. 4.100,00 Einkommensteuer. Bedenken, daß das Finanzamt hieraus einen Gestaltungsmißbrauch macht, habe ich keine. Denn auch Kinder sind einkommensteuerpflichtig, da sie natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz im Inland haben. Die einzigsten bedenken die ich habe, und hier teile ich die Auffassung von Fluffy, sind die, daß Du das Geld auf die Kinder überträgst. Folglich ist das ihr Geld. Ggfls. kannst Du die Verfügungberechtigung aber bei der Bank einschränken lassen, dies natürlich nur inoffiziell, da ansonsten aus diesem Sachverhalt ein Gestaltungs- mißbrauch gemacht werden könnte. Weiterhin solltest Du beachten, daß bei Kindern ab 18 Jahren das Kindergeld vom Einkommen des Kindes abhängig ist. Aber bis Deine Enkel so alt sind, werden wir hinsichtlich der Besteuerung von Spekulationsgeschäften, andere Regelungen haben (z.B. Abschlagsteuer).
Gruß MisterX |