Hier der Auszug aus der offiziellen Anfrage. Wird sicher gleich gelöscht. Kannst du aber per Link selbst nachlesen:)
15. Wann ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer Geschäftsbereichsbehörde jeweils zu Mittel- bzw. Liquiditätsabflüssen aus dem Wirecard-Konzern gekommen (bitte in einer Tabelle jeweils 1) den genauen Zeitpunkt inklusive Uhrzeit, 2) das Volumen des Mittel- bzw. Liquiditätsabflusses, 3) die auszahlende Unternehmenseinheit des Wirecard-Konzerns, 4) die zahlungsempfangende Einheit außerhalb des Wirecard-Konzerns und 5) die feststehenden und/oder mutmaßlichen wirtschaftlich Berechtigten der zahlungsempfangenden Einheit außerhalb des Wirecard-Konzerns angeben)? Mittel- bzw. Liquiditätsabflüsse aus dem Wirecard Konzern, die der Bundesregierung aus möglichen justiziellen Rechtshilfeersuchen bekannt geworden sein könnten, können nicht mitgeteilt werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Die Fragen haben Bezüge zu einem von der Staatsanwaltschaft eines Landes geführten Ermittlungsverfahren. Im Falle von deren Beantwortung würden Ermittlungserkenntnisse offengelegt, wodurch der Untersuchungszweck gefährdet wäre. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 [343 f.]). |