"Bei den SARS-CoV-2-Meldedaten nach IfSG handelt es sich um alle Infektionen in ganz Deutschland, die im Labor bestätigt und an die Gesundheitsämter gemeldet wurden. Diese Zahlen sind die vom RKI täglich publizierten Fallzahlen für Deutschland"
Damit sagt das RKI selbst, dass Infektionen gemäß IfSG in Laboren bestätigt werden. Also keine Aussage, ob ein PCR-Test auch tatsächlich Infektionen gemäß dem IfSG nachweist.
Genau das ist ja das Problem. Das RKI scheut sich, wie der Teufel das Weihwasser, vor der Antwort, ob ein PCR-Test auch diese Infektionen nachweist. Logisch, weil das so auch nicht geht.... sagt der PCR-Test-Erfinder, sagt Drosten, sagt Prof. Dr. Kämmerer, sagt Dr. Wodarg und sagt auch der "Beipackzettel" des PCR-Tests.
Also aktuell habe ich keine Antwort auf die Frage, ob ein PCR-Test auch Infektionen nachweist.
Alles andere, was Du oben aufführst, betrifft die Verhältnismäßigkeit. Das kann keiner mit "ja" oder "nein" beantworten und bedarf auf jeden Fall einer genaueren Betrachtung. Nicht wahr? Da sollten wir uns einig sein.
Und wie haben es die Länder gemacht? Die haben noch nicht einmal eine Dokumentation zu der Verhältnismäßigkeit angelegt... hatten wir alles schon hier genau dokumentiert.
Zu der Verhältnismäßigkeit wurde kürzlich bei der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestags
zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz vom 11.11.2020 von dem Einzelsachverständigen Herrn Tobias Gall ausgesagt, dass die getroffenen Maßnahmen nach § 28 IfSG und auch nach der kommenden Änderung nach § 28a gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen. Und dieser Grundsatz steht weit über dem § 28 IfSG. Darüber hinaus ist Gall sich sicher, dass die Maßnahmen auch gesetzeswidrig sind und nicht angewendet werden dürfen...
Lest es Euch durch: PDF ab Seite 34 ESV Tobias Gall:
https://www.bundestag.de/resource/blob/806218/...rte-Fassung-data.pdfDie Hauptsacheverfahren der sogenannten Covidioten und Querdenkern sind ja noch gar nicht eröffnet... sagt Gall auch. Und er sagt weiter, dass schon höchstrichterlich die Gesetzwidrigkeit von einzelnen Maßnahmen bestätigt wurde.
Ich betrachte die Sache sehr wohl auch von außen und verbohre mich nicht da in irgend etwas hinein. Immer öfter wird auch offiziell die Verhältnismäßigkeit zweifelt. Und auch dazu gibt es keine offizielle Dokumentation. Wir erinnern uns an die warnenden Worte eines Mitarbeiters des BMI, der vor größeren Kollateralschäden warnte (das war sein Job, solche Analysen zu machen). Und was passierte? Er wurde nicht angehört, denunziert und entlassen.
(
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/...und-bundesregierung/ )
Die Analyse stammt aus März/April 2020 und wurde Anfang Mai 2020 veröffentlicht.
Und, hatte dieser Mitarbeiter recht?
"Verheerende Auswirkungen" wurden vorhergesagt und haben sich voll bestätigt.
Bleiben jetzt zwei schwerwiegende Erkenntnisse:
1. Keine Feststellung der tatsächlichen Infektionen, geschweige denn der tatsächlichen Kranken!
2. Fehlende Verhältnismäßigkeitsanalyse
Es gäbe ja noch einige weitere schwerwiegende Sachen... die fehlende Transparenz beim Vorgehen der Länder, die fehlende Sorgfalt und Ausgewogenheit bei der Information durch die Leitmedien, die brutale Denunzierung von Andersdenkenden und die pauschalisierte Maßnahmenbehandlung aller Menschen gleichermaßen und somit auch aller Nicht-Gefährder... usw. usf.
LG
union