Soweit ich verstanden habe willst du also alle Szenarien wissen, die möglich sind sofern das Tauschangebot die Vollzugsbedingungen erfüllt, also die angestrebte Annahmequote von bisher 75% erreicht wird, du jedoch deine Aktien nicht angedient hast.
Grundsätzlich sollte dir gemäß §16 Abs.2 WpÜG eine weitere Nachfrist von 2 Wochen gewährt werden, in der du dann deine Aktien doch noch zum Tausch einreichen kannst.
Sofern du deine Aktien nicht tauschen willst, so bleibst du Minderheitsgesellschafter von Linde und deine Aktien sind erstmal weiterhin börsennotiert und bleiben dies auch soweit der neue Mehrheitseigentümer Linde PLC nicht ein Delisting der Linde AG anstrebt. Von entscheidender Bedeutung ist natürlich der Anteilsbesitz der Linde PLC nach dem Tauschangebot. Wird ein Anteilsbesitz von mind. 90 % erreicht, wird es sicherlich ein Squeeze-out nach WpÜG (95%) bzw. UmwG (90%) vorgenommen und du wirst somit eine Barabfindung erhalten. Diese richtet sich je nach Vorgehen nach § 39a WpÜG (übernahmerechtlich), §327b AktG (aktienrechtlich) oder § 62 UmwG (umwandlungsrechtlich). Sollte auf Anhieb ein Anteilsbesitz von mind. 90% verfehlt werden, so besteht natürlich für die Linde PLC einfach die Möglichkeit über die Börse weitere Linde-Anteile zu erwerben um ggf. die nötige Squeez-out Schwelle zu erreichen.
Wird der Anteil unter deutlich unter 90% aber über 75% betragen wird wahrscheinlich ein Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag zwischen Bieterin und Linde AG geschlossen. Hierfür ist eine qualifizierende Mehrheit in der Linde AG HV nötig bei der 75% des Grundkapitals vertreten sind. Dies würde die Linde PLC somit mit ihrem Aktienanteil dann alleinig bestimmen können. In diesem Szenario hat du dann womöglich zwei Alternativen: Einmal deine Linde-Aktien weiter zu halten und jährlich eine Ausgleichszahlung (quasi eine "Dividendengarantie") zu erhalten oder aber deine Aktien aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungvertrages dann in Aktien der beherrschenden Gesellschaft, also der Linde PLC zu tauschen bzw. eine Barabfindung zu erhalten.
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