einer Barkapitalerhöhung ausgegeben werden können (ca. 15% des aktuellen Grundkapitals) lässt man sich für weitere Aktienemissionen die üblichen 50% des Grundkapitals auf der HV genehmigen:
b) § § 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2029 um insgesamt bis zu EUR 954.232,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 954.232 Stück neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Größere Sacheinbringungen bei aktuellem Kursniveau dürften darüber nicht darstellbar sein. Ggf. bekommen die Eigner von Sacheinlagen auch Anteile des aktuellen Grundkapitals. Vielleicht hat man die Aktien von Joe Bergeron und den anderen Amerikanern in den letzten Jahren zurück gekauft, nachdem klar wurde, dass der "Krypto-Ausflug" nicht von Erfolg gekrönt sein wird.
Die Möglichkeiten einer künftigen DWK Deutsche Wasserkraft AG sind deutlich größer, was die Thematik der Gewährung von Anteilen am Unternehmen betrifft, da die Initiatoren über geschätzt mindestens 85 Prozent der Stimmrechte verfügen dürften. In diesem Fall muss man nicht zwingend exorbitant viele neue Aktien ausgeben, um Dritten eine ansehnliche Beteiligung am Unternehmen zu gewähren. Ohne nennenswerte freie Aktionäre lassen sich auch größere Anteile über die Gewährung derzeit eigener Anteile am Unternehmen verschieben, um dadurch Sachwerte einzubringen. Vielleicht ist das ein Weg, dann aber zu deutlich höheren Kursen, wenn hier Unternehmenswert in größerem Ausmaß geschaffen werden soll. |