www.wallstreetjournal.de/article/...0444100404577643172059639342.html Die Entscheidung der Verfassungshüter könnte die globalen Aktien-, Devisen- und Rentenmärkte unvorbereitet treffen. „Wir glauben, dass die Märkte das Risiko eines Negativ-Urteils noch nicht angemessen eingepreist haben", warnen die Analysten Morgan Stanley. In ihrem Negativ-Szenario käme es an den europäischen Aktienmärkte zu Kursstürzen von bis zu 15 Prozent. Auch Robert Rethfeld von Wellenreiter-Invest warnt vor einer Umkehr der positiven Marktentwicklung der vergangenen Wochen: "Der Dax dürfte in der Sekunde nach der Urteilsveröffentlichung dreistellig nachgeben", befürchtet der Marktanalyst. Bei der Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt geht es um eines der ältesten Rechte von Parlamenten überhaupt - das auch grundgesetzlich verankerte Haushaltsrecht. Der ESM ignoriere die Hoheit des Parlamentes über den Bundeshaushalt, argumentieren die Beschwerdeführer. Je nach Fortgang der Krise werden die deutschen Einzahlungen in den Fonds nicht auf die bisher genannte Summe von 190 Milliarden Euro beschränkt bleiben. Fällt ein Land als Zahler in den Rettungstopf aus, müssten die anderen Länder einspringen. Die Gegner des ESM fürchten den Super-GAU, bei dem alle Einzahler ausfallen und Deutschland vertraglich gebunden wäre, die Eurozone im Alleingang zu finanzieren. Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte schon zum ESM-Vorläufer EFSF erklärt, „dass der Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen darf". Auch dürften „keine dauerhaften Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen". Den von Frankreich und anderen südeuropäischen Ländern geforderten Eurobonds versetzte er damit den verfassungsrechtlichen Todesstoß. Was die Automatismen des ESM angeht, hat Voßkuhle ebenfalls gebremst. Gefragt nach der Aufgabe von Haushaltsrechten durch den Bundestag sagte er: „Für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die EU dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen". Wer mehr wolle, müsse Deutschland eine neue Verfassung geben – inklusive Volksentscheid. „Ohne das Vok geht es nicht!", sagte der Verfassungsrichter. Möglich ist, dass die Verfassungsrichter dem Bundesfinanzminister ein imperatives Mandat verordnen. Das würde sicherstellen, dass der Vertreter der deutschen Exekutive tatsächlich ein Veto einlegt, wenn das Parlament ein Hilfsgesuch ablehnt. Zugleich könnte das Verfassungsgericht die Risiken des ESM begrenzen, indem es den Wünschen nach einer Banklizenz für den Rettungsschirm eine Absage erteilt. Damit würde das finanzielle Risiko aus dem ESM das Risiko aus dem EFSF kaum übersteigen. |