am Donnerstag, den 16. Mai 2013, 14:00 Hier ein Auszug/Begründung zur Kapitalerhöhung !
Bericht des persönlich haftenden Gesellschafters zu Tagesordnungspunkt 8:
"Die Umwandlung des Kapitalanteils B des persönlich haftenden Gesellschafters in Grundkapital liegt im Interesse der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist als den Mühlbauer Konzern funktionsübergreifend führende Finanzholding ständig gefordert, Konzerngesellschaften vor allem in deren Investitions- und Anlaufphase mit ausreichender Liquidität auszustatten. Um über das hierzu erforderliche Liquiditätsvolumen verfügen zu können, ist die Gesellschaft auf Beteiligungserträge aus ihren operativen Einheiten angewiesen. Bisher wurden der Gesellschaft diese Liquiditätszuflüsse ohne Steuerungsmöglichkeit in Höhe des auf den Kapitalanteil B des persönlich haftenden Gesellschafters entfallenden Gewinns wieder entzogen, zumindest in Höhe der auf den Gewinn des persönlich haftenden Gesellschafters entfallenden persönlichen Steuern. Durch die Umwandlung des Kapitalanteils B des persönlich haftenden Gesellschafters in Grundkapital bekommt die Gesellschaft eine deutliche Verbesserung ihrer Innenfinanzierungskraft, denn die Steuerungsmöglichkeit der Liquidität der Gesellschaft wird deutlich erhöht. Zukünftig unterliegt der gesamte erwirtschaftete Gewinn eines Wirtschaftsjahres der Disposition und Steuerung des persönlich haftenden Gesellschafters und der Hauptversammlung im Rahmen der Gewinnverwendung. Es erfolgt kein automatischer Liquiditätsentzug. Verbleibende Liquidität kann somit für das weitere Unternehmenswachstum verwendet werden."
Gruß |