"Die in der Hauptversammlung vom 26. Februar 2015 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu EUR 4.000.000,00 wurde nicht durchgeführt, da die zur Durchführung der Kapitalerhöhung erforderliche Einigung mit den verschiedenen Gläubigergruppen vor Ablauf der zur Eintragung der Durchführung gesetzten Frist (30. Juni 2015) leider nicht erzielt werden konnte. Ein Teil des geplanten Eigenkapital- und Liquiditätszuflusses wurde in der Zwischenzeit durch eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital 2011/I in Höhe von EUR 725.000,00 gedeckt, die im August 2015 vollständig von Carlson Ventures International Ltd. übernommen und eingezahlt wurde." |