Wiederanlage der DividendecPlan Der Wiederanlage der Dividendeplan (der "Plan") von GreenShift Corporation (die" Firma") stellt für Neuanlage der Firmaverteilungen im Namen jedes Teilnehmers (wie unten definiert), durch die Transferstelle der Firma (wie im Abschnitt 14, das "Planmittel" unten festgelegt), in Übereinstimmung mit den folgenden Bezeichnungen zur Verfügung: Zweck. Der Zweck des Planes ist, Aktionäre der Aufzeichnung der Stammaktien der Firma, Nennwert $0,001 pro den Anteil ("teilt"), mit einer Methode der Investierung von Verteilungen in den zusätzlichen Anteilen zu dem gängigen Marktpreis ohne Aufladungen für Protokollierung zu versehen, Aufsichts und des Berichtens über Dienstleistungen.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Planmittels. Das Planvertreter übt den Plan für Teilnehmer aus, hält Aufzeichnungen, schickt den Teilnehmern Rechnungsauszüge und führt solche andere Aufgaben in bezug auf den Plan durch, den die Firma und das Planvertreter, von Zeit zu Zeit, vereinbaren.
Teilnahme am Plan.
Anteile hielten durch einen Vermittler, eine Bank oder einen Kandidaten. Alle mögliche Anteile, die auf den Büchern des Planmittels im Namen eines Vermittlers, der Bank oder anderen Kandidaten gehalten werden (ein "Kandidat") können am Plan teilnehmen, nur soweit daß solcher Kandidat im Namen des materiellen Rechtsinhabers solcher Anteile teilnimmt.
Eingetragene Aktionäre. Nach dem Eröffnen eines neuen Kontos, wird jeder Aktionär der Aufzeichnung automatisch bis empfangen Bardividenden eingestellt. um im Plan einzuschreiben, muß jeder Aktionär die Einschreibungstatusform ausfüllen und sie zum Planmittel zurückbringen. Das Planmittel dann anlegt automatisch für Konto jedes Teilnehmers (wie in Abschnitt 5 unten definiert) alle Verteilungen wieder, die auf Anteilen solchen Teilnehmers erklärt werden und gezahlt werden können.
Wahl der teilweisen Teilnahme. Irgendein Aktionär, der Anteile halten läßt in der Bescheinigungsform, kann wählen, um am Plan teilweise jederzeit teilzunehmen, indem er das Planmittel mit Nachricht der Absicht solchen Aktionärs für teilweise Teilnahme versieht. In Bezug auf die Anteile, die in den Plankonten gehalten werden, bleiben jene Anteile wieder geanlegt. Die Nachricht der teilweisen Teilnahme muß hinsichtlich der Zahl Anteilen spezifisch sein, in Bezug auf die Verteilungen gemäß dem Plan wieder geanlegt werden. In Bezug auf jede mögliche Verteilung ist irgendeine Wahl der teilweisen Teilnahme am Plan wirkungsvoll, nur wenn Nachricht solcher Wahl durch das Planmittel vor dem Stopptag solcher Verteilung empfangen worden ist.
Reenrollment im Plan. Jeder möglicher Aktionär, der vorher gewählt hat, um Verteilungen im Bargeld auf allen Anteilen zu empfangen, besaß durch solchen Aktionär und folglich nimmt nicht am Plan teil, kann Teilnahme am Plan mit Nachricht zum Planmittel der Absicht solchen Aktionärs jederzeit anfangen oder wieder aufnehmen teilzunehmen. In Bezug auf jede mögliche Verteilung ist irgendeine Wahl zum Teilnehmen am Plan wirkungsvoll, nur wenn Nachricht solcher Wahl durch das Planmittel vor dem Stopptag solcher Verteilung empfangen worden ist.
Endpunkt der Teilnahme.
Irgendein Teilnehmer kann Teilnahme am Plan nach Nachricht zum Planmittel jederzeit beenden. Innerhalb Zwanzig Tage, die dem Empfang solcher Nachricht vom Planmittel und entsprechend Anweisungen solchen Teilnehmers folgen, soll das Planmittel irgendein: (1) behalten alle Anteile bei, die von solchem Teilnehmer an ein Plankonto gehalten werden, das gekennzeichnet wird, um alle zukünftigen Verteilungen im Bargeld zu empfangen; (2) geben Ausgabenbescheinigungen für die vollständigen Anteile, die zum Plankonto solchen Teilnehmers gutgeschrieben werden und eine Überprüfung heraus, die den Wert aller Bruchanteile zu solchem Teilnehmer darstellt; oder (3) Verkauf, den die Anteile im Plankonto hielten und die Erträge des Verkaufes erlassen, weniger irgendwelche Maklertätigkeitkommissionen, auf die genommen werden können, zu solchem Teilnehmer an seiner oder Adresse der Aufzeichnung zu der Zeit solcher Verflüssigung von Vermögenswerten. In Bezug auf jede mögliche Verteilung ist Endpunkt der Teilnahme am Plan wirkungsvoll, nur wenn Nachricht solchen Endpunktes durch das Planmittel vor dem Stopptag solcher Verteilung empfangen worden ist.
Teilnahme am Plan fährt in Bezug auf alle Anteile fort, die im Plankonto eines Teilnehmers, einschließlich der Anteile gehalten werden, die im Namen solchen Teilnehmers auf den Büchern des Planmittels registriert werden ("eingetragene Anteile") und der Anteile, die zum Plankonto solchen Teilnehmers gemäß dem Plan gutgeschrieben werden ("Plan teilt"), es sei denn und bis Endpunkt der Teilnahme spezifisch von solchem Teilnehmer in Bezug auf solche Anteile verlangt wird. Zu diesen Zwecken verursachen der Verkauf oder die Übertragung der eingetragenen Anteile Endpunkt der Teilnahme nicht im Plan in Bezug auf Plananteile und umgekehrt.
Betrieb des Planes.
Zahlung von Verteilungen. In Bezug auf jede Verteilung wird Plankonto jedes Teilnehmers die Zahl den vollen und Bruchanteilen (berechnet zu drei Dezimalstellen) das erreicht werden könnte, zu dem Preis gutgeschrieben, der in Übereinstimmung mit Punkten (b) und (c) unter, mit dem Bargeldäquivalent solcher Verteilung, Netz aller anwendbaren Quellensteuern festgestellt wird. Jeder Aktionär, der, um gewählt hat nicht am Plan in Übereinstimmung mit Abschnitt 3(c) oben teilzunehmen, oder der seine oder Teilnahme am Plan in Übereinstimmung mit Abschnitt 3(f) oben beendet hat, empfängt jede Verteilung im Bargeld.
Verteilungen zu den Plankonten. Ausgenommen unter die Umstände, die unten in Punkt (c) umrissen werden, kauft das Planvertreter Anteile auf dem Over der Gegenanschlagbrettservice des NASD ("OTCBB") oder oder vor am Zahlungstag der Verteilung anderwohin anfangen, bis das Planmittel für solche Erwerbe alle des Bargeldes verbraucht hat, das anders zu den Teilnehmern zahlbar sein würde. Die Verteilung von Anteilen zu den Plankonten der Teilnehmer wird basiert, auf den durchschnittlichen Kosten der Anteile also, einschließlich der Maklertätigkeitkommissionen gekauft. Das Planmittel anlegt alle Verteilungen, sobald durchführbar, aber nicht später als 30 wieder, Tage nach Zahlung die Verteilung, ausgenommen in den Umfang, der notwendig ist, mit anwendbaren Bestimmungen der Bundessicherheitsgesetze einzuwilligen.
Verteilung der eben herausgegebenen Anteile zu den Plankonten.
Wenn die Anteile im Markt an einer erheblichen Prämie über ihrem Nettoinventarwert verkaufen, kann die Direktion der Firma (aber wird nicht angefordert), erklären eine Verteilung, gezahlt zu werden den Teilnehmern an eben herausgegebene Anteile der Firma. In dieser Situation gab der Preis der eben herausgegebenen Anteile zum Plankonto eines Teilnehmers ist gleich dem Durchschnitt der schließenden Verkaufspreise heraus, die für die Anteile an den OTCBB-Auflistungen im Wall Street Journal für die fünf Tage berichtet wurden, an denen das Handeln von Anteilen sofort vor dem Zahlungsdatum solcher Verteilung stattfindet (aber des nicht weniger als 95% des Öffnungsverkaufspreises auf solchem Datum).
Wenn die Direktion die Verteilung erklärt hat, um zu den Planteilnehmern an eben herausgegebene Anteile zahlbar zu sein, wird das Planmittel, solche eben herausgegebene Anteile nicht gutzuschreiben, und angewiesen Anteile am Markt anstatt zu kaufen, wenn: (1) sollen der Preis, an dem eben herausgab, Anteile gutgeschrieben werden übersteigt nicht 110% des letzten entschlossenen Nettoinventarwerts der Anteile; oder (2) hat die Firma dem Planmittel geraten, daß, seit solcher Nettoinventarwert zuletzt festgestellt wurde, die Firma Fällen bewußt geworden ist, die die Möglichkeit einer materiellen Änderung innen pro Nettoinventarwert des Anteiles anzeigen, resultierend aus dem der Nettoinventarwert der Anteile auf dem Zahlungsdatum als höher sein konnte, der Preis, an dem das Planmittel eben herausgegeben gutschreiben würde, zu den Plankonten des Teilnehmers teilt.
PlancKonten. Das Planvertreter behält einen unterschiedlichen Plan erklären jeden Teilnehmer bei. Alle Anteile, die zu einem Teilnehmer unter dem Plan herausgegeben werden (d.h., Plananteile) werden zum Plankonto solchen Teilnehmers gutgeschrieben. Das Planvertreter verschickt zu jedem Teilnehmer, den eine Aussage, welche die Austeilung des Planes bestätigt, innerhalb teilt, 15 Tage nachdem die Verteilung solcher Anteile gebildet wird. Solche Aussage zeigt die Menge der Verteilung, des Preises, an denen solche Plananteile gutgeschrieben wurden, der Zahl den vollen und Bruchplananteilen, die gutgeschrieben werden, der Zahl den vorher gutgeschriebenen Plananteilen und der kumulativen Gesamtmenge von Plananteilen. Die Aussage reflektiert auch die Zahl den eingetragenen Anteilen, die im Plankonto gehalten werden. Zusätzlich empfängt jeder Teilnehmer Kopien des jährlichen Berichts der Firma zu den Aktionären, zu den Vollmachtsformularen und zu den Dividendenertraginformationen zu den Steuerzwecken. Das Vollmachtsformular, das von jedem Teilnehmer empfangen wird, stellt alle Anteile dar, die von der Aufzeichnung, einschließlich der Plananteile gehalten werden, die im Plankonto gehalten werden.
Aktientitel. Bescheinigungen für Anteile gaben unter dem Plan werden nicht versorgt an einen Teilnehmer es sei denn solche Teilnehmeranträge in den Schreibensbescheinigungen für eine spezifizierte Anzahl von den Anteilen heraus, die zum Plankonto solchen Teilnehmers gutgeschrieben wurden. Alle Anträge für Bescheinigungen müssen auf das Planmittel verwiesen werden. Keine Bescheinigungen für Bruchanteile werden ausgestellt.
Name Planrechnungsprüfungen und auf Bescheinigungen. Plankonten werden im Namen beibehalten, in dem Aktientitel des Teilnehmers (oder würde, im Fall uncertificated Anteile gewesen sein), registriert, zu der Zeit als der Teilnehmer Teilnahme am Plan anfing. Bescheinigungen für Anteile gaben auf Bitten von einem Teilnehmer gemäß Abschnitt 6 oben werden registriert ähnlich heraus.
Auf lagerdividenden und auf lagerspalten. Alle auf lagerdividenden oder aufgeteilten Anteile, die von der Firma auf Anteilen verteilt wurden, hielten in einem Plankonto werden gutgeschrieben zum Plankonto des Teilnehmers.
AnteilcBeschützung. Teilnehmer, die ihre Anteile in der Beschützung halten lassen möchten, können Bescheinigungen GreenShift Corporation jetzt niederlegen oder nachher registriert in ihren Namen für Gutschrift in ihrem Plankonto mit dem Planmittel. Es gibt keine Aufladung für solche Ablagerung und indem man solche Ablagerung bildet, wird der Teilnehmer von der Verantwortlichkeit für Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Bescheinigung entlastet. Weil der Teilnehmer die Gefahr des Verlustes trägt, wenn er Aktienzertifikate zum Planmittel schickt, wird es empfohlen, daß Bescheinigungen zum Planmittel mit der eingetragenen Post geschickt werden, erbetene der Rückholempfang und richtig versicherten. Bescheinigungen sollten nicht indossiert werden, aber müssen von den schriftlichen Anweisungen begleitet werden, die das Planvertreter beauftragen, die Bescheinigungen für den Teilnehmer zu halten.
Unkosten der Leitung. Die Gebühren des Planmittels für das Ausüben dieses Planes werden in den Gebühren umfaßt, die von der Firma zum Planmittel für das Dienen als seine Transferstelle gezahlt werden und werden nicht zu den Teilnehmern erhoben.
Amendment or Termination of the Plan. The Plan may be amended or terminated by the Company or the Plan Agent upon 60 days' notice to Plan Participants.
Notice. Any notice required hereunder must be provided in writing. Notices to the Company should be directed to GreenShift Corporation, 111 Howard Blvd., Suite 108, Mount Arlington, New Jersey 07856. Notices to the Plan Agent should be directed to the Plan Agent's address as set forth in Section 14 below. Notices to any Participant must be provided to such Participant at his or her address of record at the time of such notice.
Effective Date. This Plan shall take effect on January 15, 2006 (the "Effective Date") and shall remain in effect until its termination hereunder.
Plan Agent. As of the Effective Date hereof, the Plan Agent shall be Olde Monmouth Stock Transfer Company, 200 Memorial Parkway, Atlantic Highlands, New Jersey 07716. The Company shall notify Participants of any change in the Plan Agent and/or the address to which notices to the Plan Agent may be sent. |