Danke sehr für die auszugsweise dargestellten Punkte des KPMG Berichtes. Ich hätte mich nie getraut, einen 80 seitigen Bericht so zusammenzustutzen, da mir selbst zum Verständnis auch die Anlagen zum Bericht wichtig wären. Was du mit deiner Darstellung bezweckt, weiss ich nicht. Warum du das hier einstellst und Kpmg verteidigst, obgleich an deren Arbeit niemand in diesem Forum Zweifel hegte oder die KPMG als Idioten hinstellte, weiss ich nicht. Dein Beitrag dient aber sehr gut als Abbild, welches Verständnis bei Unbedarften besteht bzw. Welches Verständnis erzeugt werden soll. Ich nehme mir daher die Zeit, darauf einzugehen. Voranschicken muss ich, dass die KPMG nicht beauftragt war, Wirecard zu entlasten, sondern den Vorwurf strafrechtlich relevanter Vorgänge zu prüfen, nicht zu entkräften. Dazu gibt es nur eine und zwar die forensische Prüfung. Bislang wurden alle Bilanzen testiert und ich gehe davon aus, dass auch E&Y einen gewissen Sachverstand, wahrscheinlich auf Kpmg Niveau besitzt und Prüfungshandlungen in den kritische Punkten durchführte,mit dem Ergebnis, dass alles korrekt war, da ja dann auch testiert. Zu deinen Punkten im Einzelnen: 1. Korrekt, das ist das Ergebnis der forensischen Prüfung. Allerdings kann man etwas nicht getanes auch nicht beweisen. Es sei denn, jeder jeder einzelne Geschäftsvorfall wäre in der ganzen Kette überprüft worden. Das ist offensichtlich nicht möglich, daher wäre Kpmg nie zu einer Entlastung gekommen. 2. Korrekt. Es fehlt mir eine Stellungnahme von Kpmg, was man realistischer Weise hätte erwarten können bei einer Prüfung auch weit in der Vergangenheit. Unternehmen sind organisatorisch auf Anforderungen eines Jahresabschlusses ein Gericht, nicht auf forensische Prüfungen. 3. Nicht korrekt. Die drei erwähnten Partner waren nur die Alias für die Abwicklung von Geschäften von einer Grossteil von Kunden weltweit. Sie waren nicht dafür verantwortlich. Verantwortlich waren die Kunden und die Vermittler. 4.Korrekt. Auch die Namen der sich dahinter befindlichen Vermittlern oder Kunden sind erst 2019 bekannt gemacht, geprüft und als Existent beurteilt worden. Die Motivation, die aus 2016 - 2018 nicht zu nennen, wird nicht bekannt. 5. Die von Kpmg erwähnten Risiken bezogen sich auf das Wegbrechen von Umsätzen bei Entfall eines Partners. Sehen WDI und E&Y dieses Risiko nicht, so muss dieses nicht ausdrücklich erwähnt werden. Ob ein solches Risiko ohne explizite Erwähnung der TPA im Risikobericht formuliert wurde, prüfe ich jetzt nicht, gehe aber davon aus, dass Risiken eines Umsatzrückganges beurteilt wurden. Gemäss Bericht ist das Thema mit WDI und den Abschlussprüfern nicht diskutiert worden, daher bleibt es eine Meinung der Prüfer. 6. Korrekt. Warum du das erwähnst, ist für mich fragwürdig, da daran ja nichts grundsätzlich Falsches liegt. Es bestätigt meine Vermutung, dass es sich um Kunden aus Hochsteuerländern handelt, die ich auch - obwohl dies nicht ungesetzlich ist - auch nicht namentlich bekannt gemacht hätte. An diesem Punkte erlaube ich mir den Hinweis auf die laufenden Diskusssionen zur Digitalsteuer. 7. Korrekt. So etwas hält forensischen Prüfungen nicht stand, offensichtlich war das ggfs mit weiteren Nachweisen für das Testat eines JA ausreichend. Möchte ich Kundennamen nicht nennen, so wäre ich ja bescheuert, Verträge vorzulegen, aus denen die Namen hervorgehen. Die von der FT illegal beschaffte Excel Datei wäre nicht ausreichend gewesen, die erwähnten Buchungen durchzuführen, da wesentliche Infos nicht gegeben sind. Insoweit ist diese illegale Unterlage in keinem Falle zu Buchungen herangezogen worden. Diese scheint mir eher eine Art Sales Statistik zu sein. 8. Korrekt. Signifikante Nachlässigkeiten. 9.Korrekt, jedoch ist für mich nicht nachvollziehbar, was dieser Fund als Schlussfolgerung nach sich zieht. Mir fehlt auch die Erklärung, warum diese Zahlungen getätigt wurden. 10.Der Begriff stattdessen ist mir nicht klar hinsichtlich seines Nutzens. Da die Treuhandkonten dazu dienen, Kunden zu garantieren, dass der Endkunde tatsächlich zahlt, bzw. Nichtzahlungen auszugleichen, muss das Treuhandkonto bei steigendem Umsatz immer weiter aufgefüllt werden. Also ein normaler Geschäftsvorfall. 11. Hier beisst sich Kpmg. Wie kann sie unter Punkt 10 behaupten, dass eine Mrd geflossen ist, dann sagt sie, es hätte keine Bankbelege gegeben. Forens nicht nicht möglich, da keine Bankbelege, dann auch kein Umsatz, oder? Da auch Bankauszüge auf den Kunden hinweisen, und dann umsomehr aus Datenschutzrechtlichen Gründen eine heikle Förderung der Kpmg. Der Wechsel des Treuhänders zu diesem Zeitpunkt ist in der Tat seltsam. Hier fehlt mir eine Aussage Kpmg, ob die Gründe nachvollziehbar diskutiert wurde. Eventuell ein Versäumnis? 12 und 13. Korrekt, es gibt Gegenargumente. Allerdings verweist WDI auf ein entsprechendes Gutachten. Dieses wird nicht diskutiert und insoweit geht die Kpmg Bemerkung an einer forensischen Prüfung vorbei, bzw. War nicht Inhalt und insofern eine unzulässige Bemerkung. E&Y haben offensichtlich eine Meinung ähnlich des Gutachtens. Nicht untersucht wurden Vereinbarungen mit der kontenführenden Bank. Es mag sein, dass Wdi die Verfügungsgewalt hat, somit zeitnah an das Geld herankäme. Eventuell ist die Verfügung des Treuhänders auch eingeschränkt, so dass auch Risiken einer Fremdverwendung ausgeschlossen wären. Hier hat Kpmg zu oberflächlich geprüft, damit negative Schlussfolgerungen ermöglicht. 14. Grundsätzlich korrekt, von Kpmg aber nicht in Frage gestellt. Das GWG ist mir nicht hinreichend geläufig, um das zu beurteilen. Es stellt sich insbesondere die Frage, wer tatsächlich GWG Prüfungen bei diesem Konstrukt durchführen muss. Eventuell ist es der Treuhänder? GWG Verstösse waren bislang abgesehen von der kürzlichen Intervention von EFRI kein Vorwurf. Insoweit gehe ich nicht weiter darauf ein. 15. Korrekt, am Ende eine falsche Aussage von Dr. Braun. Für mich geboren aus Nicht wissen ob der datenschutzrechtlichen Anforderungen und Unkenntnis, wie tief die Forensik eindringt. Auf jeden Falle eine starke Willensbekundung zur Unterstützung der Prüfung. 16. Und nun? Was ist da das Problem? Wie ist de facto zu interpretieren? Sinn und Unsinn kann ich hier nicht erfassen. Überhaupt stellte ich fest, dass vieles in der Öffentlichkeit unverständlich behandelt wird. Teilweise wird Umsatz für Transaktionsvolumen, dann als Revenue, dann als Zinseinkommen, dann als provisionserlös und auch noch als ein den Provisionen unterliegenden statistische Umsatz benutzt. Vorsicht ist geboten, nicht immer ist klar, wer was meint und auch intellektuell begreifen kann. 17. Fast korrekt. Kpmg hat etwas erhalten, was ihr aber korrekterweise nicht ausreichend war. Ich unterstelle bei den beteiligten Mitarbeitern allerdings auch Gutgläubigkeit, das geliefert zu haben, was nötig war, allerdings nicht wussten, was die Forensik erfordert. Mir fehlen Aktivitäten der Kpmg zur Prüfungsvorbereitung, um den Beteiligten klar zu machen, was wie wann benötigt wird. Gemäss Bericht hat Kpmg nur mit dem Top Management gesprochen. Fällt unter die Rubrik lessons to be learned. Ich hätte auch alles komplett falsch gemacht. 18. Mir ist bekannt, dass die Begründung mit Kpmg und Corona kommuniziert wurde. Zu deinen Schlussbemerkungen: der FT waren Ungereimtheiten aufgefallen und sie gab sich nicht mit den heute überwiegend als korrekt nachgewiesenen Erklärungen zufrieden. Ich hoffe, dass die strafrechtlichen Ermittlungen seine Motivation aufdecken.
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