Einordnung der bekanntgemachten Einleitung einer Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts durch die BaFin
Die BaFin hat eine Prüfung des Jahresabschlusses 2023 sowie des zugehörigen Lageberichts eingeleitet Gegenstand sind ausschließlich bestimmte Angaben im Anhang und Lagebericht - nicht die Finanzkennzahlen der Gesellschaft aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Mutares begrüßt und unterstützt die Prüfung als Teil einer transparenten Berichterstattung
München, 1. August 2025 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat heute die Einleitung einer Prüfung des offengelegten Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA ("Mutares") zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts bekannt gemacht.
Die BaFin legt die Prüfung auf Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts aus. Die Prüfung betrifft ausdrücklich keine Finanzkennzahlen der Gesellschaft aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und hat insbesondere keine Auswirkungen auf den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn. Sowohl der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 als auch der zugehörige zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Datum vom 27. März 2024 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken testiert.
Angaben zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Anhang des Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023
Die BaFin sieht Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, da in der Bilanz kein separater Vermerk zur Restlaufzeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ist.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hatten sämtliche Forderungen eine vertraglich vereinbarte Laufzeit von unter einem Jahr. Die im Anhang enthaltene Formulierung, wonach ein Teil der Forderungen möglicherweise erst nach zwölf Monaten vereinnahmt wird, bezog sich auf Unsicherheiten im Restrukturierungsfortschritt einzelner Portfoliounternehmen.
Bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 hat Mutares ergänzend quantitative Angaben aufgenommen - sowohl retrospektiv für Forderungen zum 31. Dezember 2023 als auch prospektiv für Forderungen zum 31. Dezember 2024. Damit sind die Informationsinteressen der Abschlussadressaten aus Sicht der Gesellschaft nunmehr vollumfänglich erfüllt.
Umfang der Prognoseangaben im Lagebericht
Die BaFin kritisiert, dass sich die Prognosen im Lagebericht ausschließlich auf Ertragskennzahlen beziehen und keine Aussagen zur Vermögens- und Finanzlage enthalten seien.
Aus Sicht von Mutares sind die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren - Umsatzerlöse, EBITDA, Adjusted EBITDA für den Konzern sowie der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Gesellschaft - vollständig prognostiziert worden.
Die Finanzlage der Gesellschaft ist maßgeblich von M&A- und Restrukturierungsaktivitäten geprägt, deren Entwicklung naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Diese werden im Risikobericht umfassend adressiert und ausgeführt. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Abschlussadressaten auf dieser Grundlage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhalten.
Mutares steht für eine transparente und gesetzeskonforme Finanzberichterstattung. Entsprechend nimmt Mutares die Mitteilung der BaFin zur Kenntnis und begrüßt die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens zur weiteren Sachverhaltsaufklärung beizutragen. Die Gesellschaft ist überzeugt, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß erfolgt ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden. Die Gesellschaft wird konstruktiv mit der BaFin zusammenarbeiten. |