Diese Insiderkäufe haben keine Bedeutung, denn es gilt:
"Der Aktienkauf ist als Vergütungsbestandteil verpflichtend: 50 % der Netto-Bonuszahlung für 2010 sind in Aktien der Münchener Rück AG mit 4-jähr. Veräußerungssperre zu investieren (1. von 3 Tranchen)." |